Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Das Achte Berufungsgericht hat die Aktivitäten der Arbeiterpartei der Ukraine verboten. Dies teilte das Gericht in einem Facebook-Post mit.
„Am 12. Juli 2022 hat ein Gremium von Richtern des Achten Verwaltungsgerichts die Prüfung der Verwaltungssache Nr. 640/9489/19 zum Verbot der Arbeiterpartei der Ukraine abgeschlossen“, teilte das Gericht mit.
Es wird berichtet, dass das Gericht den Forderungen des ukrainischen Justizministeriums nachgekommen ist.
Das gesamte Eigentum, die Gelder und andere Vermögenswerte der Partei wurden in staatliches Eigentum überführt.
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