Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Ekonomitschna Prawda. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Bildschirmfoto des Originalartikels auf epravda.com.ua
Am 26. Juli traten in der Ukraine die aktualisierten Vorschriften zu den Arbeits- und Ruhezeiten von Fahrern in Kraft, die gewerbliche Güter- und Personenbeförderungen durchführen.
Dies teilt das Ministerium für Wiederaufbau, Infrastruktur und Verkehr mit.
Für eine Reihe von Beförderungskategorien wurden die Pflicht zur Verwendung von Fahrtenschreibern sowie die Anforderungen an die Arbeits- und Ruhezeiten aufgehoben. Dies betrifft insbesondere den Transport von Sicherheits- und Verteidigungskräften, Rettungsdiensten sowie bestimmte kommunale, landwirtschaftliche, Post- und Spezialtransporte.
Gleichzeitig gelten die Vorschriften erstmals auch für den grenzüberschreitenden Personentransport auf Bestellung sowie für grenzüberschreitende Taxifahrten (sofern das Fahrzeug über mehr als 5 Sitzplätze verfügt).
Die reguläre wöchentliche Ruhezeit des Fahrers (mindestens 45 Stunden) darf nicht mehr im Fahrerhaus des Fahrzeugs verbracht werden – sie muss vom Verkehrsunternehmen unter angemessenen Bedingungen gewährleistet werden, wie das Ministerium mitteilt.
Bei Nachtarbeit darf die Schichtdauer 10 Stunden nicht überschreiten.
Dabei bleiben die wichtigsten Fahrvorschriften unverändert: maximal 9 Stunden Fahrzeit pro Tag (bis zu 10 Stunden – zweimal pro Woche), maximal 56 Stunden pro Woche und 90 Stunden innerhalb von zwei Wochen sowie eine obligatorische Pause von 45 Minuten nach 4,5 Stunden Fahrzeit
„Dies ist ein wichtiger Schritt zur Angleichung der ukrainischen Gesetzgebung an die Normen der Europäischen Union und zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr. Die Aktualisierung der Vorschriften dient der Sicherheit von Fahrern und Fahrgästen, fairen Arbeitsbedingungen und der Annäherung der Ukraine an den einheitlichen Verkehrsraum der EU“, betonte das Ministerium.


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