Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Ekonomitschna Prawda. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Bildschirmfoto des Originalartikels auf epravda.com.ua
Der Ministerrat hat einen vom Ministerium für Sozialpolitik ausgearbeiteten Beschluss verabschiedet, der die Fortsetzung der staatlichen Unterstützung für Binnenvertriebene vorsieht und einzelne Bedingungen für die Gewährung und Auszahlung der Lebenshaltungsbeihilfe präzisiert.
Dies teilte das Ministerium für Sozialpolitik, Familie und Einheit der Ukraine mit.
„Binnenvertriebene, die die Kriterien für den Bezug von Lebenshaltungsbeihilfen erfüllen, können diese für einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten beziehen. Die maximale Anzahl solcher Zeiträume wurde von fünf auf sechs erhöht“, heißt es in der Mitteilung.
Zudem wurde der Mechanismus zur Verlängerung der Beihilfe für Kinder geregelt, die zu einer Familie von Binnenvertriebenen gehören und Anspruch auf diese Beihilfe haben. Die Auszahlung für den nächsten Sechsmonatszeitraum wird automatisch fortgesetzt.


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