Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
In der Ukraine sind Unternehmen von der Haftung befreit, wenn sie während des Kriegszustandes und innerhalb von drei Monaten nach dessen Beendigung oder Aufhebung ihre Jahresabschlüsse nicht fristgerecht offenlegen. Die Rada hat den entsprechenden Gesetzentwurf Nr. 7378 verabschiedet.
„Der Staat unterstützt weiterhin Unternehmer und Unternehmen während des Krieges. Deshalb haben wir beschlossen, Strafen für die verspätete Einreichung von Meldungen abzuschaffen. Von nun an können Sie die Jahresabschlüsse zusammen mit den entsprechenden Berichten für den gesamten Zeitraum auf Ihrer Website oder innerhalb von drei Monaten nach dem Ende oder der Aufhebung des Kriegsrechts oder des Kriegszustands für den gesamten Zeitraum der Nichtveröffentlichung auf Ihrer Website veröffentlichen“, sagte Elena Shulyak, Mitverfasserin des Dokuments, Vorsitzende der Partei Sluha Naroda, die von RBC-Ukraine zitiert wurde.
Außerdem können juristische Personen nicht haftbar gemacht werden, wenn sie die Fristen für die Veröffentlichung folgender Dokumente nicht einhalten:
- konsolidierter Jahresabschluss;
- Prüfungsberichte;
- Lagebericht;
- konsolidierter Lagebericht;
- Bericht über Zahlungen an den Staat;
- konsolidierter Bericht über Zahlungen an den Staat.
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