Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Heute, am 1. November, wurden die Regeln für die Bearbeitung von Zahlungen an Binnenvertriebene geändert, die zum ersten Mal einen Antrag auf eine solche Unterstützung stellen. Darüber berichtet der Pressedienst des Ministeriums für Wiedereingliederung.
„Für die Registrierung von Zahlungen sollten Binnenvertriebene ab heute eine Person aus der gesamten Familie und nicht jedes Familienmitglied einzeln beantragen“, heißt es in der Erklärung.
Die Unterstützung wird jedem Familienmitglied zugewiesen, dessen Daten in die einheitliche Informationsdatenbank für Binnenvertriebene eingetragen werden.
Wie das Ministerium feststellt, handelt es sich um eine monatliche staatliche Lebensunterhaltsbeihilfe von 3 Tausend Hrywnja für Menschen mit Behinderungen und Kinder und 2 Tausend Hrywnja für alle anderen Binnenvertriebenen.
Die Neuerungen sind im Erlass des Ministerkabinetts der Ukraine vom 31. Juli 2023 № 789 vorgesehen.
Bei Fragen zu diesen Zahlungen sollten Sie sich an die 24-Stunden-Hotline des Ministeriums für Wiedereingliederung unter der Kurznummer 15-48 oder an die Hotline des Beauftragten für Binnenvertriebene unter der Nummer (066) 813-62-39 wenden.
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