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Die Steuerbehörden haben Online-Verkäufer vor der Notwendigkeit gewarnt, ihr Geschäft zu registrieren

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Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Bildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.netBildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.net

Die Steuerbehörden haben davor gewarnt, dass sie Online-Verkäufe in sozialen Netzwerken und anderen Internetplattformen verfolgen, so dass Online-Shops ihr Geschäft offiziell registrieren sollten. Dies wurde im staatlichen Steuerdienst berichtet.

„Der STS erhält ständig Informationen über den Sachverhalt der Ausübung einer systemischen Wirtschaftstätigkeit ohne staatliche Registrierung. Alle Fälle werden von den Mitarbeitern der Steuerbehörden untersucht und geprüft, und wenn sich die Angaben bestätigen, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, einschließlich Steuerprüfungen“, heißt es in der Mitteilung.

Die Leitung des staatlichen Steuerdienstes weist darauf hin, dass alle Internetverkäufer ihre Geschäftstätigkeit offiziell anmelden und Steuern zahlen müssen: Es ist verboten, Zahlungen mit Bankkarten von Privatpersonen anzunehmen.

Der staatliche Steuerdienst teilte mit, dass Steuerinspektoren im September illegale Geschäfte in Iwano-Frankiwsk, Chmelnyzkyj, Dnipropetrowsk, Kirowohrad, Sumy, Winnyzja, der Region Tschernihiw und Kiew aufgedeckt haben.

Übersetzer:   DeepL — Wörter: 167

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