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Das Außenministerium hat auf die Verhängung des "Kriegsrechts" durch Russland in der VOT reagiert

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Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Bildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.netBildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.net

Die Erklärung des so genannten „Kriegsrechts“ durch die Russische Föderation zielt darauf ab, den Widerstand der Bewohner der Regionen Luhansk, Donezk, Saporischschja und Cherson, die sich der russischen Besatzung widersetzen, zu unterdrücken, so das Außenministerium.

„Putins Dekret ist nichtig. Sie hat keine rechtlichen Folgen für die Ukraine und ihre Bürger sowie für die internationale Gemeinschaft. Ein solches Vorgehen ist jedoch ein weiteres Beispiel für die Verbrechen der russischen Führung gegen den ukrainischen Staat und die Ukrainer. Trotz der Agonie des Regimes im Kreml wird die Ukraine die Befreiung der besetzten Gebiete und die Rettung ihrer Bevölkerung fortsetzen“, hieß es in der Erklärung.

Das Außenministerium rief die internationalen Partner auf, die Absicht der russischen Besatzungsverwaltung, unter dem Deckmantel des so genannten Kriegsrechts den Bewohnern der vorübergehend besetzten Gebiete der Ukraine selbst die grundlegenden Menschenrechte vorzuenthalten, sowie ihre illegalen Pläne zur Legalisierung von Plünderungen, Zwangsdeportationen und Mobilmachung scharf zu verurteilen.

Es forderte außerdem dringend dazu auf, so schnell wie möglich für

Übersetzer:   DeepL — Wörter: 196

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