Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels des Onlineportals Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Das Kontingent für ukrainischen Hafer wurde auf 4.000 Tonnen festgelegt. Es wird ab dem 1. Januar 2025 wieder verfügbar sein.
Die Europäische Union hat die Zölle auf ukrainischen Hafer ab dem 19. Juni aufgrund der Überschreitung der Quoten zurückgegeben. Die Zölle werden bis zum 5. Juni 2025 gültig sein. Dies wurde in der Generaldirektion für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung mitgeteilt.
Die am 6. Juni in Kraft getretene Zollbefreiungsregelung für die Ukraine sieht für bestimmte Produkte, darunter auch Hafer, einen „Notbremsmechanismus“ vor.
Sie wird automatisch angewendet, wenn das Importvolumen die durchschnittlichen jährlichen Einfuhren erreicht, die zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 31. Dezember 2023 registriert wurden. Für Hafer liegt diese Zahl bei 2.440 Tonnen.
Sobald diese Menge erreicht ist, legt die Europäische Kommission im Einklang mit dem Freihandelsabkommen innerhalb von 14 Tagen ein Zollkontingent fest. Das Kontingent für Hafer wird auf 4.000 Tonnen festgelegt.
Da die Einfuhren seit Anfang 2024 diese Menge bereits überschritten haben, werden die Zölle der Meistbegünstigungsregelung bis Ende 2024 festgelegt. Das Kontingent wird ab dem 1. Januar 2025 wieder verfügbar sein.
Neben der EU exportiert die Ukraine Hafer in eine Reihe von Ländern auf der ganzen Welt: Indien, Irak, Libyen, Marokko, Südafrika, Schweiz, Türkei, Vietnam und andere.
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