Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels des Onlineportals Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Bildschirmfoto des Originalartikels auf korrespondent.net
In der Bukowina wurden Daten zu 73 nicht existierenden Wehrpflichtigen in das Register eingetragen, während in der Wolhynien fast 50 Männer und Frauen, die sich bereits im Dienst befanden, als angeblich mobilisiert erfasst wurden.
Die Strafverfolgungsbehörden deckten mehr als 120 fiktive Einberufungen im Register „Obereg“ auf. Den drei Beamten des Territorialzentrums für Personalbeschaffung und soziale Unterstützung wurde der Verdacht mitgeteilt, wie das Büro des Generalstaatsanwalts am Donnerstag, dem 6. August, mitteilte.
Es wird angegeben, dass es sich um den ehemaligen Leiter des regionalen Zentrums für Personalbeschaffung und soziale Unterstützung sowie der Sozialhilfe in der Bukowina sowie um den kommissarischen Leiter und den Leiter des regionalen Zentrums für Personalbeschaffung und soziale Unterstützung sowie der Sozialhilfe in der Wolhynien handelt.
Sie trugen falsche Angaben in das einheitliche staatliche Register für Wehrpflichtige, Wehrdienstpflichtige und Reservisten „Obereg“ ein, um die Erfüllungsquoten der Mobilisierungspläne künstlich zu erhöhen.
„Die Strafverfolgungsbehörden haben mindestens 120 fiktive Mobilisierungen dokumentiert. In der Bukowina wurden Daten zu 73 nicht existierenden Wehrpflichtigen in das Register eingetragen, und in der Wolhynien wurden fast 50 Männer und Frauen, die zu diesem Zeitpunkt bereits ihren Wehrdienst leisteten, fiktiv als mobilisiert geführt“, heißt es in der Mitteilung.
Infolge dieser Handlungen von Amtsträgern entstanden unrichtige Berichte, und es wurde der Anschein erweckt, dass die Mobilisierungsmaßnahmen durchgeführt worden seien.
Allen drei wird der unerlaubte Umgang mit in automatisierten Systemen verarbeiteten Daten sowie Amtsfälschung vorgeworfen (Abs. 1 und 3 des Art. 362 sowie Abs. 1 des Art. 366 des Strafgesetzbuchs der Ukraine).
Gegen den ehemaligen Leiter des Territorialen Zentrums für Rekrutierung und soziale Unterstützung sowie gegen den Beamten aus der Bukowina hat das Gericht bereits eine Sicherungsmaßnahme in Form einer Kaution verhängt. Die Anträge bezüglich der Beamten aus der Wolhynien werden derzeit vom Gericht geprüft.


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