Justizminister Mykola Onischtschuk ist überzeugt davon, dass das einzige verfassungsgemäße Datum für die Präsidentschaftswahlen der 17. Januar 2010 ist.
Dies erklärte er im Programm “Po Suti” (ungefähr “zur Sache”) des Senders “Perschyj Hromadskyj”
“Die Position des Justizministers ist klar und eindeutig. Das Datum für die Präsidentschaftswahlen, wie es aus den Anforderungen der geltenden Konstitution folgt, ist der 17. Januar 2010”, sagte Onischtschuk.
Seinen Worten nach, tauchten in letzter Zeit Kommentare dazu auf, dass dies der 31. oder der 24. Januar sein könnte, das heißt der letzte Sonntag im kalendarischen Monat des letzten Regierungsjahres des Präsidenten. “Doch ist eindeutig klar, dass die Verfassung das Datum für die Präsidentschaftswahlen mit dem letzten Sonntag in der Zeit seiner Vollmacht verbindet, seiner eigenen Vollmacht und nicht mit dem kalendarischen Monat”, denkt Onischtschuk.
Der Justizminister unterstützte den Aufruf des Parlamentsvorsitzenden, Wladimir Litwin, die Prüfung der Frage des Datums der Präsidentschaftswahlen zu beschleunigen: “Mir scheint, dass der Aufruf Litwins an die Parlamentarier im Schlichtungsrat angemessen ist. Soweit man die politische Situation in der Ukraine nur schwer stabil nennen kann, wird sich die Entscheidung zur Festlegung des Wahltermins positiv auf den politischen Prozess auswirken, je früher diese fällt”
Onischtschuk warnte die Abgeordneten vor einer freien Auslegung des Wahldatums. “Das Parlament ist das Subjekt der Entscheidungsfindung, doch ist es nicht frei bei der Festlegung des Datums, da es sich von der Verfassung leiten lassen muss. Daher hoffe ich aufrichtig, dass die Werchowna Rada im Weiteren nicht mit politischen Motivationen vorgehen wird, sondern verfassungsgemäß”, betonte Onischtschuk.
Der Minister drückte seine Überzeugung aus, dass im Falle der Ansetzung der Wahlen für dieses Datum sich der Präsident nicht dagegen aussprechen wird.
Am 1. April hatte die Werchowna Rada mit der Unterstützung von 401 Abgeordneten (450 gibt es insgesamt) den Beschluss der Ansetzung der nächsten Präsidentschaftswahlen für den 25. Oktober gefasst.
Präsident Wiktor Juschtschenko wandte sich daraufhin an das Verfassungsgericht, mit der Bitte diesen Beschluss auf Verfassungskonformität zu überprüfen.
Am 12. Mai hat das Verfassungsgericht den Beschluss der Werchowna Rada zur Ansetzung der nächsten Wahlen für den 25. Oktober als nicht verfassungsgemäß erklärt.
Quelle: UNIAN
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