Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Das Justizministerium hat vor Gericht die Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Mitarbeiters bewiesen, der freiwillig die russische Staatsbürgerschaft angenommen hat. Darüber berichtete am Mittwoch, den 10. April, der Pressedienst des Justizministeriums.
„Das Team des Justizministeriums hat vor dem Sechsten Berufungsgericht die Rechtmäßigkeit der Entlassung einer Beamtin im Jahr 2021 bewiesen, die nach Angaben des Sicherheitsdienstes der Ukraine aus eigener Initiative die russische Staatsbürgerschaft angenommen hat“, heißt es in der Mitteilung.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung vor dem Obersten Gerichtshof angefochten werden kann.
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