Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels des Onlineportals Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Bildschirmfoto des Originalartikels auf korrespondent.net
Um das Einberufungsalter zu senken, seien keine Gesetzesänderungen erforderlich – „ein entsprechender Verwaltungsbeschluss reicht aus“, erklärt Roman Kostenko.
Im Generalstab der Streitkräfte der Ukraine werden weiterhin Möglichkeiten diskutiert, das Mobilisierungsalter in der Ukraine auf 50 bis 55 Jahre zu senken. Dies erklärte der Abgeordnete und Sekretär des Ausschusses der Werchowna Rada für nationale Sicherheit, Verteidigung und Nachrichtendienste, Roman Kostenko, am Montag, dem 24. August, in einem Kommentar gegenüber „Ukrajinska Prawda“.
„Im Generalstab wird die Möglichkeit diskutiert, die Ansätze zur Mobilmachung unter Berücksichtigung des Alters anzupassen, insbesondere die Einschränkung der Einberufung von Bürgern über 50 oder 55 Jahren, mit Ausnahme der Wehrpflichtigen, die über Fachkenntnisse verfügen, die Mangelware sind oder für die Streitkräfte von entscheidender Bedeutung sind“, erklärte er.
Kostenko betonte, dass es noch keine endgültige Entscheidung gebe – die Diskussion über mögliche Optionen dauere an. Dabei sei für eine Senkung des Mobilisierungsalters keine Gesetzesänderung erforderlich – „ein entsprechender Verwaltungsbeschluss reicht aus“.
Der Sekretär des Verteidigungsausschusses hält diesen Ansatz für richtig, bekräftigte jedoch, dass es noch keine endgültige Entscheidung gebe.
„Was die Senkung des Wehrpflichtalters unter 25 Jahre betrifft – diese Frage wird derzeit nicht geprüft. Eine solche Entscheidung lässt sich ohne Gesetzesänderungen nicht umsetzen“, fügte Kostenko hinzu.


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