Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Ekonomitschna Prawda. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Bildschirmfoto des Originalartikels auf epravda.com.ua
Die Ermittler haben die Ermittlungen im Vorverfahren gegen den ehemaligen Leiter der Hauptdirektion des Staatlichen Katastrophenschutzdienstes in der Region Winnyzja abgeschlossen, der Vermögenswerte in Höhe von über 14,5 Millionen Hrywnja auf enge Verwandte übertragen hatte.
Dies teilen das Staatliche Ermittlungsbüro sowie die Nationale Agentur zur Korruptionsprävention mit.
Mitarbeiter des Staatlichen Ermittlungsbüros haben in Zusammenarbeit mit der Leitung des Staatlichen Katastrophenschutzdienstes und der Nationalen Agentur zur Korruptionsprävention die Ermittlungen gegen den ehemaligen Leiter der Hauptdirektion des Staatlichen Katastrophenschutzdienstes in der Oblast Winnyzja abgeschlossen.
Im Rahmen der Überprüfung seines Lebensstils stellte die Nationale Agentur zur Korruptionsprävention fest, dass der Beamte in den Jahren 2020–2025 Vermögenswerte im Wert von über 14,5 Mio. Hrywnja erworben und diese auf nahe Verwandte und Familienangehörige übertragen hatte, obwohl er dieses Vermögen tatsächlich selbst nutzte und darüber verfügte.
Im Rahmen der Ermittlungen vor der Anklageerhebung wurde zudem festgestellt, dass der Beamte seine dienstliche Stellung zu seinem eigenen Vorteil ausnutzte. Insbesondere setzte er Untergebene unrechtmäßig für Bau- und Renovierungsarbeiten an seinen eigenen privaten Objekten in den Oblasten Winnyzja und Charkiw ein und nutzte hierfür Spezialausrüstung der Hauptdirektion des Staatlichen Notfalldienstes.
Im August 2026 teilten Mitarbeiter des Staatlichen Ermittlungsbüros dem ehemaligen Beamten den Verdacht mit. Die Verfahrensleitung lag bei der Generalstaatsanwaltschaft.
Zur Sicherstellung einer möglichen Einziehung ordnete das Gericht die Beschlagnahme von Vermögenswerten des Angeklagten im Gesamtwert von über 22 Millionen Hrywnja an.


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