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Ein Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Pornos wurde in der Rada registriert

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Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels des Onlineportals Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Bildschirmfoto des Originalartikels auf korrespondent.netBildschirmfoto des Originalartikels auf korrespondent.net

Die Werchowna Rada hat einen überarbeiteten Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung der Erstellung pornografischer Inhalte registriert. Dies berichtete der Abgeordnete Jaroslaw Schelesnjak am Montag, den 11. November.

„Diese Version ist konservativer, aber nach mehr als einem Jahr Diskussion mit dem Ausschuss und der Arbeitsgruppe freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass ein Kompromiss gefunden wurde“, sagte Schelesnjak.

Das Dokument schlägt vor, dass Erwachsene drei bis fünf Jahre lang nicht für die Erstellung und Verbreitung von Videos mit intimen Inhalten verhaftet werden sollen.

Die strafrechtliche Verantwortlichkeit wird ausschließlich für Folgendes bestehen bleiben:

    nicht-einvernehmliche Pornografie (Rache-Porno, Dipfake), extreme Pornografie (Gewalt, Zoo- und Nekrophilie), Pornografie mit Kindern und Verbreitung von Pornos unter Kindern

    Zuhälterei, Beteiligung an der Prostitution und Menschenhandel bleiben hingegen strafbar.

    Zuvor hatten die Verfasser der Initiative betont, dass die vorgeschlagenen Änderungen nicht den Vertrieb oder die Herstellung von Kinderpornografie betreffen.

    Übersetzer:   DeepL — Wörter: 178

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