Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels des öffentlich-rechtlichen Senders Suspilne. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Der Ausschuss für Finanzen, Steuern und Zollpolitik der Werchowna Rada hat den Abgeordneten empfohlen, für den Gesetzentwurf über die Verbrauchssteuer auf zuckerhaltige Getränke zu stimmen. Es wird vorgeschlagen, den Steuersatz auf 0,1 Euro pro 1 Liter festzulegen
Der Ausschuss für Finanzen, Steuern und Zollpolitik der Werchowna Rada hat dem Parlament empfohlen, den Gesetzentwurf N9032-1 in erster Lesung anzunehmen. Das Dokument führt eine Verbrauchssteuer auf Wasser mit Zucker oder anderen Süßungs- oder Aromastoffen ein.
Dies teilte der Vorsitzende des zuständigen Ausschusses der Werchowna Rada, Danylo Hetmanzew, mit.
„Diese Gesetzesinitiative soll zum Schutz der menschlichen Gesundheit beitragen, indem zusätzliche Steuermechanismen eingeführt werden, die darauf abzielen, den Konsum von Zucker und Süßstoffen in der Bevölkerung zu reduzieren“, schrieb er:
* wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zucker oder anderen Süß- oder Aromastoffen als verbrauchsteuerpflichtige Waren aufzunehmen; * einen spezifischen Steuersatz von 0,1 Euro pro 1 Liter Getränk festzulegen.
Die Steuerpflichtigen sind Hersteller und Importeure von Getränken. Der Vorsitzende des parlamentarischen Ausschusses für Finanzen, Steuern und Zollpolitik fügte hinzu, dass die Einführung einer Verbrauchssteuer auf zuckerhaltige Getränke im Einklang mit der EU-Richtlinie steht. Er wies darauf hin, dass etwa 50 Länder solche Steuern eingeführt haben.
H3.
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