Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels des Onlineportals RBK Ukrajina. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Bildschirmfoto des Originalartikels auf rbc.ua
Wer hat Anspruch auf die Beihilfe? Im Jahr 2026 wurde die Liste der Personengruppen erweitert, denen die finanzielle Beihilfe zum Unabhängigkeitstag automatisch ausgezahlt wird. Die meisten Ukrainer müssen keinen zusätzlichen Antrag auf die Auszahlung stellen.
Dies berichtet RBK Ukrajina unter Berufung auf die Pressestelle der Rentenkasse der Ukraine.
So erfolgt die Auszahlung:
- Empfängern von Geldleistungen, die eine Rente, Wohnzuschüsse oder Vergünstigungen bei der Bezahlung von Wohn- und Kommunalgebühren erhalten und keinen Dienst (Wehrdienst) leisten, wird die Geldleistung im August zusammen mit der Rente, dem Wohnzuschuss oder der Vergünstigung ausgezahlt.
- Für die Auszahlung an Rentner, Empfänger von Wohnzuschüssen und Begünstigte ist kein zusätzlicher Antrag erforderlich.
- Für Kriegsveteranen, die ihren Dienst (Wehrdienst) leisten, einschließlich derjenigen, die Rentner sind oder Wohngeld oder Vergünstigungen bei der Bezahlung von Wohn- und Versorgungsleistungen erhalten, werden die Mittel an die Konten der militärischen Einheiten, Einrichtungen und Organisationen überwiesen, bei denen diese Bürger ihren Dienst (Wehrdienst) leisten.
- Personen, die Anspruch auf die Zahlung haben, keine Rentner sind und keine Wohnzuschüsse oder Vergünstigungen erhalten sowie keinen Dienst (Wehrdienst) leisten, müssen sich zur Beantragung der Beihilfe an die zuständige örtliche Stelle der Rentenkasse wenden.


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