Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels des Onlineportals RBK Ukrajina. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
In der Ukraine wird eine Altersrente gewährt, wenn eine Person nach Vollendung des 60., 63. oder 65. Lebensjahres den erforderlichen Versicherungsnachweis erbringt. Im Jahr 2025 werden 32 Dienstjahre erforderlich sein, um mit 60 Jahren in Rente zu gehen.
Dies berichtet RBK Ukrajina unter Berufung auf den Text des Gesetzes „Über die obligatorische staatliche Rentenversicherung“.
Nach dem Gesetz hat das Recht auf eine Altersrente, wer
- 60 Jahren mit mindestens 32 Versicherungsjahren,
- 63 Jahren mit mindestens 22 Versicherungsjahren und
- 65 Jahren mit mindestens 15 Versicherungsjahren. Die Altersrente wird auf Antrag ab dem Tag nach Erreichen des Rentenalters gewährt, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Erreichen dieses Alters gestellt wird.
Wenn das Versichertenregister Informationen über die vor 2004 erworbene Betriebszugehörigkeit enthält (der Arbeitgeber oder der Versicherte hat sein Arbeitsbuch oder andere Dokumente über die Betriebszugehörigkeit zur Digitalisierung eingereicht), wird eine Altersrente nach Vollendung des 60. Lebensjahres automatisch (ohne Antrag der Person) gewährt, sofern die erforderliche Versicherungszeit erfüllt ist.
Im Rahmen der Rentenreform wird die für den Ruhestand erforderliche ruhegehaltsfähige Dienstzeit schrittweise erhöht. Ab dem Jahr 2028 wird sie 35 Jahre betragen.
Zur Erinnerung: Am 1. Oktober 2024 gab es in der Ukraine 10,3 Millionen Rentner, von denen 72,9% Altersrentner waren. Der Rest erhielt Invaliditätsrenten bei Verlust des Ernährers, Dienstaltersrenten und Sozialrenten.
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