Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Bildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.net
Das Berufungsgericht von Winnyzja hat sich geweigert, den Hausarrest von Metropolit Jonathan aufzuheben. Darüber berichtete am Montag, den 19. Februar, der Pressedienst der Diözese Tultschyn der ukrainisch-orthodoxen Kirche MP.
Es wird berichtet, dass am 19. Februar die zweite Sitzung des Berufungsgerichts von Winnyzja zum Fall des Metropoliten von Tultschyn und Bratslav Jonathan stattgefunden hat. Die Berufungen von drei Anwälten des Metropoliten wurden geprüft, und auch Jonathan stellte einen Antrag auf Aufhebung der Zwangsmaßnahme – nächtlicher Hausarrest wegen Ablaufs der Frist.
Jonathan stellte fest, dass der nächtliche Hausarrest sein religiöses Recht einschränkt, die morgendliche Göttliche Liturgie in abgelegenen Kirchen der Diözese und außerhalb der Diözese zu feiern.
Das Berufungsgericht wies die Petition des Metropoliten ab. Die nächste Anhörung des Berufungsgerichts im Fall von Jonathan ist für den 15. März um 13:00 Uhr angesetzt.
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