Am Freitag wurden im Obersten Gericht die Ergebnisse des Monitorings der Unabhängigkeit der Richter veröffentlicht, das vom Zentrum für Gerichtsforschungen durchgeführt wurde. Gemäß den erhaltenen Daten ist jeder fünfte Richter mit Druck vonseiten der Exekutive konfrontiert worden. Dabei meint nur ein Zehntel der befragten Richter, dass sie das Vertrauen der Gesellschaft genießen und mehr als die Hälfte des Richtercorpus neigt nicht dazu zu meinen, dass der Oberste Justizrat ein unabhängiges Organ ist. Im Fachausschuss des Parlaments hält man diese Daten für objektiv und ist bereit, sie für die weitere Arbeit zu nutzen.
Die Ergebnisse des Monitorings der Unabhängigkeit der Richter, das vom Zentrum für Gerichtsforschungen auf Initiative des Richterrates der Ukraine durchgeführt wurde, wurden am Freitag im Obersten Gericht auf der Konferenz „Unabhängigkeit der Richter in der Ukraine“ vorgestellt. An der anonymen Befragung nahmen 579 Richter aus verschiedenen Instanzen (8-9% der Gesamtzahl der Richter) in sieben Oblasten, der Autonomen Republik Krim und Kiew teil. Bezeichnend ist, wie die Richter das Vertrauensniveau zu ihnen selbst einschätzen. So haben lediglich 9,2% der Befragten bestätigend auf die Frage geantwortet, ob die Gesellschaft der Justiz vertraut. Weitere 20,8% der Richter meinen, dass die Gesellschaft den Richtern nicht vertraut und 70% der Befragten meinen, dass man ihnen teilweise vertraut.
Im Fachausschuss des Parlaments riefen die Ergebnisse des Monitorings unter den Richtern keine Verwunderung hervor. „Wenn ich mich mit Richtern unterhalte, sagen sie, dass es ihnen peinlich ist, zuzugeben, dass sie im Gericht arbeiten“, sagte dem “Kommersant-Ukraine” der Erste Stellvertreter des Vorsitzenden des Radaausschusses für Fragen der Rechtssprechung, Jurij Karmasin („Unsere Ukraine – Nationale Selbstverteidigung“). Insgesamt neigt der Abgeordnete der Meinung zu, dass diese Daten von der Degradierung sowohl des Gerichtssystems, als auch der Gesellschaft im Ganzen zeugen.
Der ganze Fragenblock bei der Befragung der Richter war der Existenz von Fällen der Druckausübung, von Drohungen oder Einmischungen seitens verschiedener Regierungsorgane in ihre Arbeit gewidmet. Die Mehrzahl der Teilnehmer antwortete auf diese Fragen negativ, jedoch fanden sich unter ihnen auch einige, die zugaben, dass sie mit Druck vonseiten der Vertreter der Exekutive (20,8%), Vertretern der Legislative (17,3%), der Staatsanwälte (18,5%) und ebenfalls vonseiten der Leitung ihrer Gerichte (11,9%) und der Gerichte höhere Instanz (11%) konfrontiert waren. „Man kann eine Verstärkung der Beeinflussung durch Vertreter der legislativen und exekutiven Macht auf die Richter der oberen Instanzen und der Berufungsgerichte bei der Prüfung konkreter Gerichtsverfahren konstatieren. Es existiert die Gefahr der Schaffung eines neuen Systems des politischen Einflusses auf die Richter mit Hilfe außerprozessualen Drucks auf sie durch Vertreter von Gerichten höherer Instanzen“, heißt es in den Ergebnissen des Monitorings.
„Die Prozentzahl ist hinreichend hoch. Wenn jeder fünfte Richter mit Druck vonseiten der Regierung konfrontiert ist, dann ist das ein beunruhigendes Symptom“, meint Karmasin.
Mehr als die Hälfte der Richter (57,3%) hält das neue System der Organe der richterlichen Selbstverwaltung, das nach der Gerichtsreform 2010 zu funktionieren begann, nicht für effektiver als das vorhergehende. Bezeichnend ist hierbei die Situation bei der Bewertung der Tätigkeit des Obersten Justizrates durch die Richter: 56,9% der Richter halten den Obersten Justizrat für kein unabhängiges Organ und 60,7% der Befragten antworteten negativ auf die Frage, ob die Tätigkeit des Obersten Justizrates der Bestätigung der Unabhängigkeit der Justiz dient.
Beim Obersten Justizrat ist man durch diese Bewertung der eigenen Tätigkeit nicht beleidigt. „Es gibt keine für Kritik geschlossenen Themen. Ich denke nicht, dass die Richter sagen können, dass der Oberste Justizrat jemanden unobjektiv zur Verantwortung gezogen hat. Vielleicht bin ich subjektiv, doch meine ich, dass es solche Faktoren nicht gibt. Und die auftretenden Fragen zeugen davon, dass das Organ funktioniert“, sagte dem “Kommersant-Ukraine” das Mitglied des Obersten Justizrates und Stellvertreter des Leiters des Parlamentsausschusses für Rechtssprechung, Walerij Bondyk (Partei der Regionen).
Was das Niveau der Gewährleistung sozialer Garantie anbelangt, so meinen 86,1% der Richter, dass mit dem Inkrafttreten der Gerichtsreformen sich dieses verringert hat und lediglich 1,8% der Befragten meinen, dass die sozialen Garantien für die Richter gestärkt wurden. 90% der Richter meinen, dass ihre Sicherheit nicht auf dem nötigen Niveau gewährleistet wird. Äußerst bezeichnend ist die Frage, die dem gewidmet ist, welches Gehalt die Richter als ausreichend dafür halten, um sich unabhängig zu fühlen. So meinen 12,5% der Berufungsinstanzen der Wirtschaftsgerichte, dass das Gehalt 120.000 Hrywnja (ca. 10.900 €) betragen sollte (im Schnitt meint man bei dieser Instanz, dass sie etwa 30.000 Hrywnja – ca. 2.700 € – erhalten sollten). 9% der Richter des Obersten Gerichts halten für sich ein Gehalt von 80.000 Hrywnja (ca. 7.300 €) für gerecht (im Durchschnitt schätzten die Richter des Obersten Gerichts das notwendige Niveau ihrer Geldversorgung auf ungefähr 46.000 Hrywnja – ca. 4.200 €). Der mittlere Wert des gewünschten Gehalts bei Richtern der allgemeinen Gerichte in der ersten Instanz liegt bei 20.000 Hrywnja (ca. 1.800 €), der oberen spezialisierten Gerichte für Prüfungen von Zivil- und Strafrechtsfällen 46.000 Hrywnja (ca. 4.200 €).
„Das Gehalt sollte würdig sein. Ich möchte keine Ziffern nennen, doch sollte es derart sein, dass die Richter nicht in Versuchung geführt werden“, sagte Bondyk dem “Kommersant-Ukraine”. Derweil hält er die von den Richtern angegebenen Zahlen würdig für Menschen, die physische Arbeit leisten. „Diesen Lohn sollte ein guter Dreher oder ein guter Schlosser erhalten, doch bei Richtern sollte das Gehalt niedriger liegen, denn ein Mensch produziert mit seiner geistigen Arbeit keine materiellen Güter“, meint Walerij Bondyk.
Konkrete Empfehlungen bezüglich der Stärkung der Unabhängigkeit der Richter fehlen im Bericht, jedoch wird hervorgehoben, dass sie nach den Ergebnissen der Vorschläge der Konferenzteilnehmer formuliert werden. „Mir hat die Methode der anonymen Befragung der Richter gefallen. Es gibt Grund zur Annahme, dass sie mehr oder weniger offen waren. Dieses Monitoring kann ich für meine Arbeit gebrauchen“, sagte Walerij Bondyk dem “Kommersant-Ukraine”.
Jelena Geda


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