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Gericht spricht gesuchten Abgeordneten frei

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Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Bildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.netBildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.net

Das Oberste Anti-Korruptionsgericht hat einen Abgeordneten von seiner strafrechtlichen Verantwortung für die Angabe falscher Informationen aufgrund des Ablaufs der Verjährungsfrist entbunden. Dies teilte der Pressedienst des Gerichts mit.

„Am 27. April hat ein Richtergremium des Obersten Anti-Korruptionsgerichts dem Antrag eines Anwalts stattgegeben, den 9. Abgeordneten wegen Verjährung von der strafrechtlichen Verantwortung freizusprechen und das Verfahren einzustellen“, heißt es in der Erklärung.

Der Fall wurde am 17. Januar dieses Jahres vor Gericht gebracht und die Erklärung wurde am 29. März 2021 eingereicht, wie aus den Unterlagen der Staatsanwaltschaft hervorgeht. Das Gericht stellte fest, dass die Verjährungsfrist für diese Straftat zwei Jahre beträgt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Angeklagte mehrmals nicht zu den Gerichtsterminen erschienen ist und triftige Gründe für sein Nichterscheinen angegeben hat. Dennoch hat das Gericht wiederholt Geldstrafen gegen sie verhängt, weil sie nicht erschienen war oder die Gründe für ihr Nichterscheinen nicht im Voraus mitgeteilt hatte. Eines der Urteile wurde vollstreckt – die Strafe wurde bezahlt.

Medienberichten zufolge handelt es sich bei der betreffenden Person um die „Dienerin des Volkes“ Marigarita Shol, die vom Nationalen Amt für Korruptionsbekämpfung gesucht wurde. Shol versäumte es, in ihrer Erklärung für 2020 Angaben über die Miete einer Wohnung in Pechersk in Kiew zu machen, die etwa 5 Millionen Hrywnja wert ist.

Übersetzer:   DeepL — Wörter: 249

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