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„Wir haben es lange genug ertragen.“ Der Staat wird die Banken dazu verpflichten, weitere 50 Mrd. Hrywnja an den Staatshaushalt abzuführen

Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Ekonomitschna Prawda. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Bildschirmfoto des Originalartikels auf epravda.com.uaBildschirmfoto des Originalartikels auf epravda.com.ua

Die Regierung bereitet sich darauf vor, bereits zum vierten Mal eine 50-prozentige Gewinnsteuer für Banken einzuführen. Nach Ansicht der Abgeordneten erzielen die Kreditinstitute weiterhin überdurchschnittliche Gewinne, vor allem dank ihrer Investitionen in staatliche Anleihen (OVDP) und Einlagenzertifikate der Nationalbank der Ukraine. Sie sind überzeugt, dass diese Mittel zur Unterstützung des Staatshaushalts im Kriegszustand verwendet werden sollten.

Die Nationalbank und die Banken lehnen dies entschieden ab und verweisen darauf, dass die Steuer auf Sondergewinne zu Beginn des großen Krieges als vorübergehende Maßnahme gedacht war, während es nun notwendig sei, die Kreditvergabe durch die Aufrechterhaltung einer hohen Rentabilität der Banken zu fördern.

Das Finanzministerium sprach sich für die Initiative aus und bezeichnete die zusätzliche Besteuerung der Banken als „wirksam“: Nach der Verdopplung des Steuersatzes zu Jahresbeginn flossen dem Haushalt nicht nur die geplanten Zahlungen, sondern auch zusätzliche Mittel zu.
Steuerlast
Der Preis des Konflikts beläuft sich auf 50,4 Mrd. Hrywnja, die die Banken im nächsten Jahr zusätzlich von ihren Gewinnen abführen müssen, falls statt einer Rückkehr zum Steuersatz von 25 % weiterhin der doppelte Steuersatz erhoben wird.

Ende Mai brachte der Vorsitzende des parlamentarischen Ausschusses für Finanzen, Steuer- und Zollpolitik, Danylo Hetmanzew, eine Gesetzesinitiative ein, um den in diesem Jahr geltenden Körperschaftsteuersatz von 50 % für Banken bis ins Jahr 2027 zu verlängern.

Am 16. Juni empfahl sein Ausschuss mit Stimmenmehrheit der Werchowna Rada, den entsprechenden Gesetzentwurf in der Grundzüge und in seiner Gesamtheit anzunehmen. „Ich möchte, dass wir auf Änderungen in der zweiten Lesung verzichten: Das Modell hat sich bewährt, wir arbeiten bereits im dritten Jahr damit, und es gibt keinerlei Probleme damit“, erklärte Hetmanzew.

Übersetzer:   DeepL — Wörter: 302

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