Das gestern von der Rada beschlossene Gesetz zu Änderungen im Wahlgesetz zu den Präsidentschaftswahlen ist heute von Präsident Juschtschenko unterzeichnet worden.
Damit treten die Änderungen nach ihrer Veröffentlichung in einem Amtsblatt wie der Stimme der Ukraine, was morgen der Fall sein kann, in Kraft. Zu den Änderungen gehört vor allem die Aufhebung der Bedingung das zwei Drittel der Wahlkommissionsmitglieder für eine Beschlussfähigkeit der Kommissionen anwesend sein müssen.
Julia Timoschenko befürchtet hierüber massive Fälschungen der Wahlen. Ihre Gegner argumentieren damit, dass mit diesem Gesetz eine Torpedierung des Wahlprozesses durch Abzug der Wahlkommissionsmitglieder verhindert wird, da sie jetzt weiterhin beschlussfähig bleiben. Die Wahlkommissionen werden im zweiten Wahlgang paritätisch aus Vertretern beider Kandidaten zusammengesetzt.
Quelle: Präsidentenseite
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