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Parlamentarische Versammlung des Europarates untersucht Anerkennung des Holodomors als Genozid

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Die Parlamentarische Versammlung des Europarates entschied mit der Vorbereitung eines Berichtes zum Golodomor/Holodomor in der Ukraine der Jahre 1932-33 zu beginnen.

Darüber informierte die Journalisten der Leiter des Pressedienstes des Außenministeriums Wassilij Kirilytsch.

Am 16. Mai fand in Stockholm eine Sitzung des politischen Ausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarates statt, auf der die Entscheidung zur Vorbereitung des Berichtes für die Verurteilung des Holodomors gefällt wurde.

Die nächte Etappe wird, den Worten Kirilytschs nach, die Festlegung der Schlüsselsätze des Reportes und des Referenten sein.

“Es wird erwartet, den Informationen von Experten nach, dass, eventuell, bis Herbst oder bis zum späten Herbst der Bericht fertiggestellt wird und dessen Diskussion in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates stattfindet.”, sagte Kirilytsch.

Auf diese Weise, kann die Parlamentarische Versammlung bis 2009 den Bericht durchsehen und eine Entscheidung fällen.

Wie die Agentur mitteilte, rief Präsident Wiktor Juschtschenko die Rechtsverteidiger der Welt dazu auf, die Anerkennung des Holodomors in der Ukraine von 1932-33 als Genozid am ukrainischen Volk zu ermöglichen.

2006 erkannte die Werchowna Rada den Holodomor von 1932-33 als Genozid an der ukrainischen Nation an.

Im Ergebnis des Holodomors von 1932-33 starben, nach unterschiedlichen Einschätzungen, zwischen drei und sieben Millionen Menschen.

Außerdem gab es in der Ukraine, den Angaben einer Reihe von Historikern nach, Hungersnöte 1921-23 und 1946-47.

Quelle: Ukrainski Nowini

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Übersetzer:   Andreas Stein — Wörter: 224

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