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In Schytomyr wurde eine Mitarbeiterin eines Lyzeums verhaftet, weil sie die russische Aggression gerechtfertigt hatte

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Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Bildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.netBildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.net

In Schytomyr nahmen Ordnungskräfte die stellvertretende Direktorin eines Lyzeums fest, die die russische Invasion in der Ukraine gerechtfertigt hatte. Die Frau argumentierte, dass Kiew dem Aggressor Zugeständnisse machen sollte und dass der Beschuss durch die Invasoren von den ukrainischen Behörden provoziert wurde. Dies berichtete der Pressedienst der Generalstaatsanwaltschaft am Samstag, den 29. Oktober, auf seiner Facebook-Seite.

„Den Ermittlungen zufolge sagte die stellvertretende Direktorin eines Lyzeums in Schytomyr im April 2022 in der Nähe eines vom Feind zerstörten Lyzeums ihren Kollegen, dass die ukrainischen Behörden und nicht der russische Aggressor für die Zerstörung der Schule verantwortlich seien. Der Verdächtige versuchte sie davon zu überzeugen, dass die ukrainische Führung die Russen, die eine „Spezialoperation“ durchführten, zum Schießen provoziert hatte. Sie verurteilte das Vorgehen der ukrainischen Behörden mit der Begründung, diese hätten sich mit Russland einigen und dessen Bedingungen akzeptieren sollen“, heißt es in dem Bericht.

Die Frau behauptete außerdem, die Invasoren führten einen Befreiungskrieg gegen die nationalistischen Bewegungen und die derzeitige ukrainische Führung, Putin habe keine umfassende Invasion angeordnet, es habe keine bewaffnete russische Aggression gegeben und die Krim habe immer zu Russland gehört.

Die Mitarbeiterin des Lyzeums wurde wegen des Verdachts der Rechtfertigung, des Eingeständnisses der Rechtmäßigkeit, der Leugnung der bewaffneten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine sowie der Verherrlichung ihrer Teilnehmer angezeigt (Teil 1 des Artikels 436-2 des Strafgesetzbuches der Ukraine).

Derzeit wird über die Frage der Präventivmaßnahme und der Amtsenthebung der Frau entschieden…

Übersetzer:   DeepL — Wörter: 276

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