Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Ekonomitschna Prawda. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Bildschirmfoto des Originalartikels auf epravda.com.ua
„Diia“ sucht Testpersonen für die Beantragung von drei Arten von Leistungen: Schwangerschafts- und Mutterschaftsbeihilfe, Beihilfe im ersten Lebensjahr des Kindes sowie „eYasla“.
Dies teilte die Pressestelle von „Diia“ mit.
Derzeit stehen für den Beta-Test drei Dienste zur Verfügung:
Beihilfe im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt für nicht versicherte Frauen.
Dies ist eine staatliche Leistung für Frauen, die nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert sind.
Beihilfe im ersten Lebensjahr des Kindes.
Es handelt sich um eine staatliche Leistung für Mütter, die ein Kind im Alter von bis zu einem Jahr betreuen. Nach der Einführung des Dienstes auf dem Portal „Dii“ wird es möglich sein, online einen Antrag zu stellen und eine monatliche Beihilfe zu erhalten: 7.000 Hrywnja pro Kind oder 10.500 Hrywnja, wenn das Kind eine Behinderung hat.
„jeYasla“ – Unterstützung für berufstätige Eltern.
Es handelt sich um eine staatliche Leistung für berufstätige Eltern, die ein Kind im Alter von 1 bis 3 Jahren großziehen. Nach der Einführung des Dienstes auf dem Portal „Dija“ können Sie online einen Antrag stellen und eine monatliche Beihilfe erhalten: 8.000 Hrywnja pro Kind oder 12.000 Hrywnja, wenn das Kind eine Behinderung hat.


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