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EU-Beitritt: Ukraine führt Selbstprüfung der Gesetzgebung durch

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Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Bildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.netBildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.net

Das Ministerkabinett hat einen Beschluss über die Selbstprüfung der ukrainischen Gesetzgebung gefasst, um deren Übereinstimmung mit europäischen Standards sicherzustellen. Dies teilte Ministerpräsident Denys Schmyhal am Dienstag, den 28. Februar, auf Telegramm mit.

„Vor genau einem Jahr, am fünften Tag des Krieges, hat die Ukraine einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union unterzeichnet. In dieser Zeit haben wir den Kandidatenstatus erlangt, zwei Drittel des Assoziierungsabkommens umgesetzt und fünf visafreie Visa mit der EU erhalten.“

Nach Ansicht des Ministerpräsidents ist es nun wichtig, eine genaue Bewertung der Anstrengungen vorzunehmen. „Zu diesem Zweck wurde ein Erlass über die Selbstprüfung der ukrainischen Gesetzgebung auf Übereinstimmung mit europäischen Standards verabschiedet“, so Schmyhal.

Ministerien und zentrale Exekutivorgane müssen die entsprechenden Arbeiten bis zum 30. Juni durchführen und der Regierung bis zum 30. August einen Bericht vorlegen. Er soll konkrete Vorschläge für die Harmonisierung der sektoralen Gesetzgebung mit dem EU-Recht enthalten.

„Die Ukraine hat das Ziel, die Beitrittsverhandlungen noch in diesem Jahr zu eröffnen und in zwei Jahren für den Beitritt zur EU bereit zu sein. Wir kommen also unserem Ziel immer näher“, betonte der Ministerpräsident…

Übersetzer:   DeepL — Wörter: 220

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