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Die FATF hat eine Entscheidung in Bezug auf Russland getroffen

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Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Bildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.netBildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.net

Die zwischenstaatliche Financial Action Task Force (FATF) hat es abgelehnt, Russland in die „graue“ oder „schwarze“ Liste aufzunehmen, was die Wirtschaft des Aggressorlandes weiter isolieren würde. Dies geht aus der abschließenden Pressemitteilung der FATF nach der Plenarsitzung der Mitglieder der Organisation hervor, die am 26. und 27. Oktober in Paris stattfand.

„Die Suspendierung der Mitgliedschaft der Russischen Föderation bleibt in Kraft. Nach den Erklärungen, die seit März 2022 abgegeben wurden, bekräftigt die FATF, dass alle Gerichtsbarkeiten wachsam sein sollten gegenüber den aktuellen und neu entstehenden Risiken der Umgehung von Maßnahmen, die zum Schutz des internationalen Finanzsystems gegen die Russische Föderation ergriffen wurden“, heißt es in der Mitteilung.

Auf der gleichen Plenarsitzung nahm die FATF Bulgarien in die Liste der Länder auf, die einer verstärkten Überwachung unterliegen, die sogenannte graue Liste. Gleichzeitig wurden Albanien, die Cayman-Inseln, Jordanien und Panama von dieser Liste ausgeschlossen.

Darüber hinaus hat die FATF Indonesien die Vollmitgliedschaft gewährt.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Ukraine in dieser Woche die FATF erneut aufgefordert hat, Russland auf die schwarze Liste zu setzen, und zwar wegen der Finanzierung des privaten Militärunternehmens Wagner sowie wegen der verstärkten Zusammenarbeit und des Waffenhandels Moskaus mit den Ländern, die unter UN-Sanktionen stehen und von der FATF auf die schwarze Liste gesetzt wurden – Iran und Nordkorea.

Übersetzer:   DeepL — Wörter: 253

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