Die Werchowna Rada hat die Änderungen am Kommunalwahlgesetz im Ganzen bestätigt.
Für den Gesetzesentwurf, den der Fraktionsvorsitzende der Partei der Regionen, Olexandr Jefremow, einbrachte, stimmten 264 von 450 Abgeordneten.
Bekanntlich erklärte Jefremow im Erläuterungsteil des Entwurfes, dass das vorher vom Parlament verabschiedete Gesetz Positionen enthalte, welche “demokratischen Prinzipien und internationalen Standards nicht entsprechen. Das betrifft die im Gesetz bestimmten diskriminierenden Kriterien, nach denen nur die lokalen Parteiorganisationen das Recht haben Kandidaten zu den Kommunalwahlen aufzustellen, die nicht später als 365 Tage vor der Wahl registriert wurden.”
Außerdem wird durch die Änderungen die Zusammensetzung der territorialen Wahlkommissionen auf 18 Personen erhöht und allen lokalen Organisationen politischer Parteien, die in der Ukraine registriert sind, das Recht gewährt Kandidaturen für die Wahlkommissionen einzureichen.
Von den Abgeordneten wurde ebenfalls der Vorschlag von Ruslan Knjasewytsch (“Unsere Ukraine – Nationale Selbstverteidigung”) gutgeheißen, nachdem im Gesetz die Norm festgelegt wird, dass das passive Wahlrecht mit Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt wird.
Quelle: Ukrajinska Prawda
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