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Die Bedingungen für die Schaffung eines Sondertribunals für die Russische Föderation werden genannt

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Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Bildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.netBildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.net

Das Sondertribunal für das Delikt der Aggression Russlands wird höchstwahrscheinlich bis Ende 2024 eingerichtet werden. Dies sagte der EU-Kommissar für Justiz, Didier Reynders, berichtet die Deutsche Welle am Freitag, den 5. April.

Ihm zufolge werden derzeit zwei Hauptoptionen für das Tribunal in Betracht gezogen: ein internationales Tribunal auf der Grundlage eines multilateralen Abkommens und eine vereinfachte Lösung – auf der Grundlage eines bilateralen Abkommens zwischen der Ukraine und dem Europarat.

„Darüber hinaus wird in der EU ein neues System zur Übertragung von Verfahren geschaffen. Wenn es also in der Ukraine ein Strafverfahren gibt, unter anderem wegen des Verbrechens der Aggression, kann es an ein solches Sondertribunal übertragen werden“, sagte Reynders.

Er glaubt, dass sich der Prozess zur Schaffung des Tribunals in der Endphase befindet.

„Der nächste Schritt ist eine Frage des politischen Willens. Jetzt ist erst Anfang des Jahres, aber bis zum Ende des Jahres können wir schon mit dem Ergebnis rechnen“, fasste er zusammen.

Wir erinnern daran, dass 44 Länder die Idee unterstützt haben, ein Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression Russlands einzurichten und dessen eingefrorene Vermögenswerte zugunsten der Ukraine zu verwenden. am 2. April unterzeichneten sie die entsprechende politische Erklärung auf der Konferenz Restoring Justice for Ukraine in Den Haag.

Übersetzer:   DeepL — Wörter: 241

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