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Rückübernahmeabkommen zwischen der Ukraine und der EU in Kraft getreten

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Heute trat das Abkommen zur Rückübernahme von sich rechtswidrig auf dem Territorium der Ukraine bzw. der Europäischen Union aufhaltenden Personen in Kraft.

Das am 15. Januar 2008 ratifizierte und im Juni 2007 unterzeichnete Abkommen sieht die schnelle und effektive Abschiebung von sich illegal auf dem jeweiligen Territorium aufhaltenden Staatsbürgern der beiden Vertragspartner vor. Ebenfalls wird der Transit von abgeschobenen Personen in Drittländer geregelt. Dabei werden Abschiebungen von Menschen ohne Staatsbürgerschaft und aus Drittstaaten mit denen die Ukraine kein Übernahmeabkommen geschlossen hat noch zwei Jahre aufgeschoben.

Das Außenministerium der Ukraine rechnet Mitte 2010 mit ersten Zahlen zu den rückübernommenen Personen.

Quelle: RBK-Ukraina

Übersetzer:   Andreas Stein — Wörter: 103

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