Der Nationale Rat zu Fragen von Fernseh- und Rundfunksendungen erlaubte gestern den Kabelbetreibern zeitweilig die Übertragung des Programmes des russischen Fernsehsenders “Perwyj Kanal. Wsemirnaja Set’”, und untersuchte ebenfalls die Frage der Wiederaufnahme der Übertragung des Programmes des Fernsehsenders REN TV, doch verschob den Beschluss einer endgültigen Entscheidung bis zum Erhalt von Resultaten der Überprüfung bezüglich der Befolgung von Autorenrechten durch das Fernsehunternehmen.
Grund für die Annahme dieser Entscheidung durch den Nationale Rat wurde der Brief des Generaldirektor des Fernsehunternehmens “Perwyj Kanal. Wsemirnaja Set” Nikolaj Dubow, in dem er seine Bereitschaft ausdrückte “in einer vernünftigen Frist den gesamten Komplex an Maßnahmen bezüglich der Anpassung des Fernsehsenders für die Übertragung in den Kabelnetzen der Ukraine zu regulieren”. Außerdem teilte er die Absicht des Unternehmens mit ein Abkommen mit einer ukrainischen juristischen Person abzuschließen, welche das Recht für die Übertragung des Programmes des “Perwyj Kanal” hat.
Auf der gestrigen Sitzung des Nationalen Rates wurde ebenfalls die Frage der Wiederaufnahme der Übertragung des Programmes des Fernsehsenders REN TV untersucht; der Generaldirektor des Fernsehunternehmens, Alexander Ordshonikidse, sandte an den Nationalen Rat einen ähnlichen Brief. Doch die Annahme einer endgültigen Entscheidung wurde in Verbindung mit den vielzahligen Anträgen ukrainischer Fernsehsender über die Verletzung von exklusiven Übertragungsrechten durch REN TV verschoben.
Per Entscheidung vom 22. Oktober verpflichtete der Nationale Rat die ukrainischen Kabeloperatoren vom 1. November an die Übertragung der Programme der russischen Fernsehsender, die nicht an die Forderungen der ukrainischen Gesetzgebung angepasst wurden, zu unterbrechen. Ungeachtet dessen, weigerte sich eine Reihe von Kabelfernsehprovidern in den Oblasten diese Anordnung umzusetzen (”Kommersant-Ukraine“ vom 3. November).
Wie dem “Kommersant-Ukraine“ der stellvertretende Vorsitzende des Nationalen Rates, Wiktor Ponedilko, erläuterte, “tragen diese Forderungen technischen Charakter” und sind mit den Normen der Europäischen Konvention zur Übertragung von Sendungen verbunden. Unter ihnen sind die Übertragung von Programmen unter Einbeziehung des Zeitunterschiedes zwischen Kiew und Moskau, die Befolgung von Autoren und Lizenzrechten und ebenfalls die Unterbringung von Werbung, die in der Ukraine bezahlt wurde.
Seinerseits, erläuterte der Stellvertreter des Vorsitzenden, Igor Kurus, die Situation mit REN TV. “Wir müssen uns der Beachtung von Autoren- und Eigentumsrechten durch die Fernsehsender vergewissern. Damit sich keine Situation einstellt, wo der ukrainische Fernsehsender die Exklusivrechte für ein Fernsehprodukt auf dem Territorium der Ukraine hat und es gleichzeitig von einem ausländischen Sender gezeigt wird.”, sagte Kurus. Seinen Worten nach, stimmten die Vertreter des Unternehmens REN TV den Ansprüchen des ukrainischen Regulierers zu und sind bereit zur Zusammenarbeit.
Der Direktor des Unternehmens “Topcat” (ukrainischer Distributor der russischen Fernsehsender “RTR-Planeta”, “Perwyj Kanal. Wsemirnaja Set” und “TV-Zentr”) Anatolij Salnik teilte dem “Kommersant-Ukraine“ mit, dass der Kanal “RTR-Planeta” ebenfalls beabsichtigt einen Schritt auf den Nationalen Rat zuzugehen, obgleich das Fernsehunternehmen im Ganzen “sich negativ darauf bezieht, dass irgendjemand ihre Sendung nach seiner Sicht ändern wird”. Seiner Meinung nach, sind die Anforderungen des Nationalen Rates undeutlich und die Beschuldigungen grund- und beweislos. “Ich habe an ein und demselben Tag beim Nationalen Rat alle Dokumente zum ‘Perwyj Kanal’ und zu RTR eingereicht. Es fällt mir schwer zu erklären, warum die Übertragung des einen wieder aufgenommen wurde, aber vom zweiten nicht.”, schloss Salnik.
Quelle: Kommersant-Ukraine


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Bernd D-UA in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
„Gehe auf das Ausländeramt Deiner Gemeinde und erkundige Dich, kann ja sein ich irre mich, derzeit können Ukrainer als Flüchtlinge einreisen und unterliegen dem Paragraphen 24, aufgtund dessen läuft...“
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„Grundsätzlich könnte ich die Sachen mit in die Ukraine nehmen, bis Luzk, ABER Der Zoll und die Einfuhr muss geklärt sein und die Kosten und daran wird es wohl scheitern!“
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„Jetzt lief gestern um 23:30 Uhr alles wie geschmiert in Ustyluh/Zosin, Einreise UA in ca. 50 Minuten. Dieses Mal die Polen schnell 3 PKW, bei den Ukrainern länger, 2 Busse und sonst ein paar Fahrzeuge,...“
cxmorph in Recht, Visa und Dokumente • Re: Ich (Deutscher) und meine Freundin (Ukrainerin) zusammenleben = Welche Möglichkeiten?
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„Meine derzeitige Ein- und Ausreisestrategie sieht wie folgt aus, Einreise am Grenzübergang in Ustyluh, zuletzt beide Grenzen in 18 Minuten passiert, Lichtgeschwindigkeit. 1 Uhr in der Nacht (Kiewzeit)...“