Der Nationale Rat für Fragen der Radio- und Fernsehübertragung beschäftigte sich mit der Legalisierung der Sendung russischer Kanäle in der Ukraine. Gestern erhielt der “Perwyj Kanal” den Status eines Subjektes der Informationstätigkeit und in der nächsten Zeit könnten seinem Beispiel “RTR-Planeta”, “Ren-TW” und “TW-Zentr” folgen. Der Regulierer erhielt die Möglichkeit den Inhalt der Anbieter zu kontrollieren und letztere – in den ukrainischen Äther zurückzukehren.
Probleme mit der Übertragung entstanden den russischen Kanälen im Oktober 2008, als der Nationale Rat die Kabelbetreiber verpflichtete Sender aus den Paketen auszuschließen, die nicht an die ukrainische Gesetzgebung angepasst waren. Unter diesen waren der “Perwyj Kanal. Wsemirnaja Set’”, “RTR-Planeta”, “Ren-TW” und “TW-Zentr” (Ausgabe des “Kommersant-Ukraine“ vom 15. Oktober). Die Entscheidung rief Missfallen bei den Abonnenten hervor und in einer Reihe von Städten verpflichteten dazu, die Verwaltungen die Betreiber die Forderung des Nationalen Rates nicht umzusetzen (Ausgabe des “*Kommersant-Ukraine vom 15. Oktober). In Kiew beispielsweise überträgt der größte Betreiber “Volia-Kabel” den “Perwyj Kanal” mit der Notiz der “Promoübertragung”.
Gestern machte der Nationale Rat den ersten Schritt zur Legalisierung der Übertragung des ersten russischen Senders in der Ukraine: die OOO (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) “Objedinjenije/Vereinigung rossijskich kanalow”, wozu der “Perwyj Kanal” und seine Untersender “Dom Kino”, “Musyka Perwogo”, “Wremja: daljokoje i bliskoje”, “TeleNjanja”, “Telekafe” erhielt den Status eines Subjektes der Informationstätigkeit. Das Unternehmen wurde in das staatliche Register der Teleradioorganisationen als Distributor und Produktionsstudio eingetragen.
Für den Nationalen Rat ist es wichtig, dass es in der Ukraine eine juristische Person gibt, welche die russischen Kanäle vertritt und die Verantwortung für die Übereinstimmung der Inhalte mit den ukrainischen Gesetzen trägt, erläutert Tatjana Lebedewa, Mitglied des Nationalen Rates. “Falls die Sender garantieren, dass der Inhalt angepasst wird, sollte es keine Probleme mit der Erlaubnis für ihre Tätigkeit geben”, sagt sie. “Wir haben mit dem Nationalen Rat einen Maßnahmenkomplex ausgearbeitet und das ist eine von ihnen. Unserer Meinung nach, gibt es allen Grund den Sender in die Liste der angepassten zu übernehmen”, betont Nikolaj Dubowoj, Generaldirektor des Fernsehsenders “Perwyj Kanal. Wsemirnaja Set’”.
Beim Nationalen Rat gibt es übrigens bislang keine einheitliche Meinung dazu, wie der Prozess der Legalisierung der ausländischen Sender in der Ukraine von statten gehen soll. “Die Aufnahme des Unternehmens in das staatliche Register gibt ihm das Recht auf Informationstätigkeit gleich den ukrainischen nationalen Anbietern, doch der Staat sollte eine Politik des Protektionismus in Bezug auf die einheimischen Sender durchführen”, denkt Witalij Schewtschenko, Mitglied des Nationalen Rates. Seiner Meinung nach ist das einzige Dokument, welches einem ausländischen Sender das Recht auf Verbreitung im Land gibt, eine Lizenz. “Doch gemäß §12 des Gesetzes ‘Zur Fernseh- und Radioübertragung’, ist es verboten ausländischen Anbietern eine Lizenz zu erteilen verboten”, entrüstet sich Andrej Miroschnitschenko, kommissarischer Vorsitzender des Nationalen Rates.
Lebedewa vermutet, dass andere Sender, die ebenfalls die Sendung in der Ukraine legalisieren möchten, könnten dem Beispiel des “Perwyj Kanal” folgen. “Die Mehrzahl der Mitglieder des Nationalen Rates geht davon aus, dass der Weg richtig ist. Einen anderen hat bislang niemand vorgeschlagen”, sagt sie. “Wir sind interessiert an der Rückkehr in den Äther und führen derzeit Verhandlungen mit ukrainischen Partnern und dem Nationalen Rat”, erklärte der Leiter des Pressedienstes von “Ren-TW”, Anton Nasarow. “Als eine der Varianten der Lösung der Situation wird die Gründung einer internationalen Version des Senders untersucht, die der Gesetzgebung der Ukraine entspricht”. Beim Unternehmen “Torsat”, welches in der Ukraine RTR sendet, informierte man gestern nicht über die eigenen Pläne.
Irina Mironowa
Quelle: Kommersant-Ukraine
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„"§ 107 Wahlbehinderung (1) Wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt eine Wahl oder die Feststellung ihres Ergebnisses verhindert oder stört ..." Hat mit seinem Anliegen irgendwie gar nix zu tun na...“
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„Toleranz ist das Stichwort und im Grunde befindet er sich zum großen Teil unter Gleichgesinnten und erkennt es nicht, sehr schade, allerdings sind seine Umgangsformen etwas eingeschränkt, was ebenso...“
Bernd D-UA in Nützliche und interessante Sachen • Re: Botschaftshinweise: Onlineeintragung in die "Deutschenliste" zur Krisenvorsorge
„@tombi Die Meinung anderer zu achten ist nicht so Dein Ding, Du musst sie ja nicht teilen. Dies ist aber eine grundlegende Regel einer Diskussion, daher macht die Diskussion mit Dir wenig Sinn, offensichtlich...“
Frank in Politik • Re: Der Ukraine droht ein schmerzhafter Abschied vom Donbass
„... keine macht den Drogen ... such dir mal Hilfe“
Tombi in Nützliche und interessante Sachen • Re: Botschaftshinweise: Onlineeintragung in die "Deutschenliste" zur Krisenvorsorge
„@tombi, das Land hat andere Probleme als Dir Deine Wahlunterlagen hinterher zu tragen. Soll auch so bleiben, kostet nur unnötig Steuergelder! Soweit alles Verstanden? Aha, wieder so ein Widerling der...“
Tombi in Politik • Re: Der Ukraine droht ein schmerzhafter Abschied vom Donbass
„Handrij, ich vermute Du bist ein FSB-Agent, da ich mit Euch Moördern nicht zusammen arbeiten möchte, und mir Deine Zensur zu peinlich ist: gehe ich, ich verlasse Dich & Deine Desinformation, deine...“
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