Wenn innerhalb von 90 Kalendertagen ab dem Moment der Vorauszahlung eine Ware nicht durch die zollmäßige Abfertigung auf das Territorium der Ukraine kommt oder wenn sie auf das Territorium der Ukraine nicht in einem solchen Umfang kommt, für den die Vorauszahlung ins Ausland durchgeführt worden ist, können dem ukrainischen Käufer und dem ausländischen Lieferanten spezielle Sanktionen auferlegt werden. Dabei kann es passieren, dass den ausländischen Partner überhaupt kein Verschulden trifft. Die Anwendung von Sanktionen auch auf gewissenhafte ausländische Unternehmen kann für diese eine komplette Überraschung sein und mit zusätzlichen Ausgaben begleitet sein, die zum Beispiel mit der Zahlung für die Aufbewahrung von Waren im Zolllager verbunden sind.
Einer der am weitverbreitetsten Verletzungen der ziemlich strengen Devisengesetzgebung der Ukraine ist die Verletzung der Regelung der Durchführung der Export-Import-Operationen. Eine Verletzung dieser Regelung ist nicht immer die Folge des Verschuldens des ausländischen Unternehmens. Dabei muss angemerkt werden, dass Sanktionen für eine Verletzung der Regelung der Durchführung der Export-Import-Operationen die Tätigkeit einer ausländischen Gesellschaft wesentlich erschweren können und für eine gewisse Zeit die Lieferungen in die Ukraine blockieren können.
Laut der ukrainischen Gesetzgebung ist der Erlös von ukrainischen Subjekten der außenwirtschaftlichen Tätigkeit ihrem Konto innerhalb der Frist der Auszahlung der Verbindlichkeit, die in dem Vertrag ausgewiesen sind, aber nicht später als innerhalb von 180 Kalendertragen ab dem Moment der Durchführung der Vorschusszahlung gutzuschreiben. Dabei ist der Nationalbank der Ukraine das Recht gegeben worden, über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten Fristen der Buchungen einzuführen. Die Nationalbank der Ukraine nutzt dieses Recht schon seit den letzten zwei Jahren, indem sie regelmäßig die Frist der Geltung von Beschränkungen verlängert, wodurch die Fristen der Buchungen bei einer außenwirtschaftlichen Tätigkeit auf bis zu 90 Kalendertage verkürzt werden.
In der Praxis bedeutet dies, dass in dem Falle, wenn im Verlauf von 90 Kalendertagen ab dem Moment der Vorauszahlung eine Ware nicht durch die zollmäßige Abfertigung auf das Territorium der Ukraine kommt oder wenn sie auf das Territorium der Ukraine nicht in einem solchen Umfang kommt, für den die Vorauszahlung ins Ausland durchgeführt worden ist, den Subjekten einer außenwirtschaftlichen Tätigkeit spezielle Sanktionen auferlegt werden können.
Die Auferlegung einer Sanktion erfolgt durch das Wirtschaftsministerium der Ukraine auf der Grundlage einer Anzeige des Staatlichen Fiskaldienstes der Ukraine, und sie sieht die Anwendung des Regimes der individuellen Lizenzierung vor. Dieses Regime bereitet fühlbare Probleme bei der Ausübung einer außenwirtschaftlichen Tätigkeit, weil es vorsieht, dass eine Zustimmung des Wirtschaftsministeriums der Ukraine für jede einzelne außenwirtschaftliche Operation eingeholt werden muss.
Dabei muss beachtet werden, dass in dem Falle der Verletzung der Fristen der Buchung eine spezielle Sanktion in der Form der individuellen Lizenzierung auch auf einen ausländischen Partner eines ukrainischen Verletzers dieses Regimes auferlegt werden wird. Dabei kann es passieren, dass den ausländischen Partner überhaupt kein Verschulden an der Verletzung der Bestimmungen der Devisengesetzgebung trifft. Denn der ausländische Partner hat, wie es auch in einem Vertrag vorgesehen ist, dabei seine Verpflichtungen bei der Lieferung von Ware in die Ukraine erfüllt.
Eine solche Entscheidung des Wirtschaftsministeriums der Ukraine blockiert praktisch die Tätigkeit einer ausländischen Gesellschaft, weil, gar nicht unterrichtet über die gefassten Maßnahmen, deren außenwirtschaftlichen Operationen mit anderen ukrainischen Geschäftspartnern ausgesetzt werden und erst nach dem Erhalt einer individuellen Lizenz für jede einzelne Operation (Lieferung) wieder aufgenommen werden können (was sehr aufwendig und mit der Verletzung der Lieferfristen verbunden ist); oder es kann zu der Aussetzung bzw. der Anhaltung der Geltung des Regimes der individuellen Lizenzierung kommen (gemäß der geltenden Prozedur kann eine Anhaltung oder Aussetzung der Geltung des Regimes der individuellen Lizenzierung bis zu 30 Tage lang andauern).
Unter den Umständen, wenn eine Verletzung der Export-Import-Operationen durch den Geschäftspartner zu der Anwendung von speziellen Sanktionen geführt hat, sind die Vertragsparteien des außenwirtschaftlichen Vertrages gezwungen, ihre außenwirtschaftlichen Operationen mit dem Wirtschaftsministerium der Ukraine abzustimmen und sich die individuellen Lizenzen ausstellen zu lassen. Gemäß den Bedingungen über das Regime der Erteilung der individuellen Lizenzen wird ein Antrag über die Erteilung einer individuellen Lizenz innerhalb von 15 Werktagen beschieden. Dabei ist es notwendig, die staatliche Gebühr in Höhe von 0,2 Prozent von dem Wert des Vertrages zu bezahlen.
Wie die gerichtliche Praxis der Jahre 2014-2015 zeigt, sind die Versuche von Vertragsparteien eines außenwirtschaftlichen Vertrages, denen das Wirtschaftsministerium der Ukraine spezielle Sanktionen auferlegt hat, eine Entscheidung dieses Ministeriums anzufechten, in der Mehrheit der Fälle ohne Ergebnis geblieben.
Wie schon gesagt wurde, die Anwendung von Sanktionen durch das Wirtschaftsministerium der Ukraine auch auf gewissenhafte ausländische Gesellschaften kann für diese eine komplette Überraschung sein und mit zusätzlichen Ausgaben begleitet sein, die zum Beispiel mit der Zahlung für die Aufbewahrung von Waren im Zolllager verbunden sind. Um das Risiko des Entstehens von zusätzlichen Kosten bei der Arbeit mit ukrainischen Vertragspartnern für ausländische Gesellschaften herabzusetzen, müssen die Fristen der Durchführung der Zahlungen bei außenwirtschaftlichen Verträgen genau abgestimmt werden, und im Falle deren Verletzens muss das Verzeichnis der Gesellschaften überprüft werden, denen spezielle Sanktionen für die Tatsache des Einschließens dieser Gesellschaften auf die Sanktionsliste auferlegt worden sind. Im Falle, dass eine Gesellschaft rechtzeitig erfährt, dass von dem Wirtschaftsministerium der Ukraine in Bezug auf sie eine Sanktion in der Form einer individuellen Lizenzierung auferlegt worden ist, kann bei einer operativen Reaktion die Anwendung einer solchen Sanktion abgewendet werden.
Das Risiko der Anwendung des Regimes der Lizenzierung auf eine ausländische Gesellschaft wegen der Verletzung der Fristen der Rechnungen bei außenwirtschaftlichen Geschäften kann in dem Falle einer hundertprozentigen Vorauszahlung für die in die Ukraine verbrachten Waren auf Null herabgesetzt werden. Im Zusammenhang damit werden in einem solchen Falle die Sanktionen auf eine ausländische Gesellschaft nur in dem Falle der Verletzung von Normen des ukrainischen Devisenrechtes durch sie angewandt.
Mehr zu devisenrechtlichen Beschränkungen in der Ukraine unter http://dlf.ua/de/aktuelle-beschrankungen-auf-dem-devisenmarkt-2/
Verfasser: Dmitriy Sykaluk
Forumsdiskussionen
Bernd D-UA in MDR • Re: Ukraine: Trotz Krieg Touristen
„@lev dann wünsche ich Dir eine gute Reise, es war sehr schön in LVIV, muss unbedingt nochmals so eine Rundreise machen. Ich habe so wundervolle Menschen kennengelernt, ich bin zutiefst beeindruckt! Es...“
lev in MDR • Re: Ukraine: Trotz Krieg Touristen
„Danke Bernd für deine Eindrücke. Ich fahre Ende Mai wieder für mehrere Wochen nach Lviv. Nicht um Urlaub zu machen, sondern in unsere Wohnung. Hatte sie ja vor dem Krieg, aufwendig saniert und möchte...“
Bernd D-UA in MDR • Re: Ukraine: Trotz Krieg Touristen
„Hallo liebe Forengemeinde und Mitleser, ich bin gerade auf einem Kurztripp durch die Ukraine. Es ist wunderschön wieder hier zu sein. Es fehlen die Touristen, gestern habe ich einen persönlichen und...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Kurzer Bericht, hab dann doch den Wachwechsel erwischt, bei den Polen ging dann bestimmt 45 Minuten gar nix. Und dann wurde in zwei Schüben eingelassen, ich finde, dann ging es in einem guten Tempo voran....“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Bin jetzt da, 10 PKW vor mir, das ist akzeptabel, ist ja auch der 1.Mai. Bin zufrieden mit der Situation. @Frank Fahre immer noch ein schwarzes Auto... kennst doch meine Erfahrung mit der Polizei in UA...Kaffeebraun...“
Frank in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Probier doch einfach. Wenn der offen ist doch alles ok. Bin da glaube mal zurück drüber gefahren. War dann nur eine ewige Kurverei bis zur A4. Bin da aber eh erstmal bis Krakau. Kann natürlich auch...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Schade, dass es keine Info´s zu Zosin gibt, wer aber noch was weiß, bitte schreiben, ich fahre jetzt in 30 Minuten los und kann immer noch in ca. 10h bei einem Stopp nochmals nachlesen. Google Maps schickt...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Diesen Grenzübergang hatte ich schon auf dem Schirm, kenne ihn nur noch nicht. Kann jemand noch etwas zu Zosin sagen, wäre ja auch machbar oder lieber nicht? Vielen Dank Bernhard.“
bernhard1945 in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Hallo Bernd Es hängt etwas davon ab, wohin Du in Ukraine fahren möchtest. So wie es scheint möchtest Du (wie ich normalerweise) in Richtung Kiew fahren. Ich benütze deshalb seit Jahren den Übergang...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Ergänzend, möchte nach Luzk fahren, ist ja sicherlich nicht uninteressant für einen Ratschlag.“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Möchte morgen über Nacht in die Ukraine fahren und plane die Ankunft an der Grenze sehr früh am Morgen. Fahre entweder über Polen oder ggf. über Tschechien, je nachdem was google maps empfiehlt. Normalerweise...“
Ahrens in Recht, Visa und Dokumente • Re: Visa D14
„Das ist ein simples D-Visum, wie man es auch in Deutschland für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung braucht. Man benötigt dazu keine Mindestaufenthaltszeit. Auch bei der Aufenthaltserlaubnis...“
JohannesTim in Berichte und Reisetipps • Mit dem Zug in die Ukraine
„Zunächst möchte ich sagen, daß die PKP für die Sitzplatzzüge, die zum Beispiel von Kattowitz bis nach Przemysl fahren, die Preise nicht erhöht hat. Allgemein gilt die Polnische Staatsbahn eher als...“
MHG1023 in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„"Warum verlangt die PKP von den Fahrgästen solch einen Preis ?" - Weil sie es können ... Die Nachfrage dürfte weiter hoch sein und weil es keine vergleichbaren Alternativen gibt (Buslinien über Nacht...“
JohannesTim in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„Die Polnische Staatseisenbahn PKP Intercity S.A. erhöhte für den Schlafwagen-Zug D 68 am 1. Februar 2025 die Fahrpreise um + 38 Prozent. : Vom Warschauer Ostbahnhof fährt abends um 17.49 Uhr der Schlafwagen-Zug...“
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„Hallo. Meine Ex-Frau ist schon über 22 Jahre in Deutschland. Jetzt benötigt sie einen Termin für das Konsulat. Aber es werden nur Termine über Diia vergeben. Kann uns jemand erklären wie das genau...“
Trick in Recht, Visa und Dokumente • Visa D14
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