Die Regierung beabsichtigt ein Insolvenzverfahren in Bezug auf die Oblgas und Oblenergos einzuleiten, die Schulden gegenüber der Staatlichen Aktiengesellschaft “Naftogas Ukrainy” und dem Staatsunternehmen “Energorynok” haben. Dafür ist geplant ein Gesetz zu ändern, welches den Bankrott von Unternehmen des Wärmeenergiekomplexes verbietet. Im Fall der Verabschiedung des vorgeschlagenen Gesetzesentwurfes können die Unternehmen auch von privaten Kreditgebern in den Bankrott getrieben werden. Das kann zu einem neuen Umbau des Energiemarktes und des Verlustes der letzten beim Staat gebliebenen Aktiva aus dem Energiemarkt und dem Gasbereich führen, warnen Marktteilnehmer.
“In der nächsten Zeit, werden Klagen zum Beginn der Prozedur des Bankrotts der Oblenergos und der Oblgas, die Schulden haben, eingereicht. Wir können die Milliardenschulden nicht ertragen, wenn wir den Haushalt erfüllen müssen”, versprach gestern Premierministerin Julia Timoschenko. Ihren Worten nach, wies sie die Staatliche Aktiengesellschaft “Naftogas Ukrainy” dazu an den Bankrott der Oblgas (Gasversorger in den Oblasten) und das Staatsunternehmens “Energorynok” den der Obleenergos (Wärme-Energieversorger in den Oblasten), welche Schulden gegenüber dies Unternehmen haben einzuleiten. In der Regierung zählt man im Verlauf des Bankrottes darauf, die Kontrolle über die Schuldnerunternehmen zu erhalten, erläuterte ein Informant aus dem Apparat der Premierministerin dem “Kommersant-Ukraine“. “Die Oblgas und Oblenergos rechnen bei ‘Naftogas’ und ‘Energorynok’ mit ihren Aktien ab und wir stellen die Kontrolle über sie her”, erläuterte der Gesprächspartner des “Kommersant-Ukraine“. Bei der Staatlichen Aktiengesellschaft “Naftogas Ukrainy” und dem Staatsunternehmen “Energorynok” kommentierte man gestern die Anweisung der Premierin nicht.
Das aktuelle Abrechnungsniveau der Oblgas liegt, den Angaben des Unternehmens “Gas Ukrainy” nach, bei 82,59%, die Schulden betragen 819,3 Mio. Hrywnja (ca. 78 Mio. €). Das niedrigste Abrechnungsniveau besitzen “Krimgas” (52,96%), “Korostyschewgas” (68,5%) und “Wolyngas” (68,8%). Die Schulden der Oblenergos betragen, den Angaben des Staatsunternehmens “Energorynok” nach 6,6 Mrd. Hrywnja (ca. 629 Mio. €). Die größten Schuldner zum 1. Januar waren – “Dneproblenergo”, “Krimenergo”, “Lugansoblenergo” und “Odessaoblenergo”.
Übrigens, den Bankrott der Unternehmen behindern die Ende des letzten Jahres eingebrachten Änderungen im Gesetz “Zu den Maßnahmen, welche auf die Gewährleistung einer stabilen Funktion der Unternehmen des Wärmeenergiekomplexes ausgerichtet sind”??, die den Bankrott von Energieunternehmen verbieten, darunter der OblEnergos und der Oblgas. Daher initiierte die Regierung eine Rücknahme der geltenden Normen – in der vergangenen Woche ging beim Energieausschuss der Werchowna Rada ein vom Kabinett vorbereiteter Gesetzesentwurf ein, in dem vorgeschlagen wurde dem Energieministerium zu erlauben, Unternehmen, die Schulden haben, aus dem Register der Unternehmen auszuschließen, welche nicht Bankrott gehen dürfen.
Marktteilnehmer bewerten die Initiative der Regierung, welche den Bankrott der Oblgas und der Oblenergos betrifft, negativ. “Die Mehrzahl der Schulden der Oblenergos gegenüber ‘Energorynok’ sind uneinholbar. Dies sind Schulden staatlicher Organisationen gegenüber den Oblenergos, die man nicht abschalten kann, doch die keinerlei Geld für die Tilgung der Schulden haben. Im Hinblick auf die Einführung einer Zahlungsmoral ist das eine vergebliche Maßnahme”, denkt der kommissarische Vorstandsvorsitzende der “Poltawaenergo”, Wladimir Tschernjawsikij. Außerdem, übersteigt die Schuld der Mehrzahl der Oblgas gegenüber “Naftogas Ukrainy” keine 35-40% der allgemeinen Menge der Kreditschulden, sagt ein Informant des “Kommersant-Ukraine“ bei “Poltawagas”. “Falls der Bankrott zugelassen wird, dann werden private Kreditgeber nicht weniger, sondern mehr Chancen auf die Kontrolle über das Unternehmen erhalten. Dies endet mit einem globalen Umbau des Marktes, wenn die Oblenergos und Oblgas, welche Kreditschulden haben, neue Eigentümer erhalten”, erläuterte der Gesprächspartner des “Kommersant-Ukraine“ beim Unternehmen.
Doch sogar die Oblgas und Oblenergos, wo der größte Teil der Schulden gegenüber dem Staat liegt, kann die Regierung nicht schnell in den Bankrott treiben, denkt der Partner der Anwaltskanzlei “Prawowyje Partnjory”, Andrej Domanskij. “Die Prozedur des Bankrotts zieht sich niemals weniger als zwei bis drei Jahre. Und sogar wenn die Aktien irgendwelcher Unternehmen an den Staat übergehen, wird das Management von ‘Naftogas’ und ‘Energorynok’ es einfach nicht schaffen über sie zu verfügen”, stimmt der Partner des Unternehmens Astapov Lawyers, Igor Tscheresow, zu.
Oleg Gawrisch
Quelle: Kommersant-Ukraine
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