In den letzten Jahren sind verstärkte Bemühungen der ukrainischen Regierung zu beobachten, die Investitionsbedingungen in dem Land zu verbessern. Dies geschieht durch Senkung der Unternehmenssteuern, Entbürokratisierung der Märkte und nicht zuletzt durch Anpassung der Gesetze an internationale Standards. Lange Zeit belegte die Ukraine lediglich hintere Plätze in der „Doing Business“ Untersuchung der World Bank bezüglich der Abwicklung von Insolvenzverfahren. Dies könnte sich nun ändern.
Am 19. Januar 2013 trat das grundlegend geänderte Gesetz „Über Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners oder seine Bankrotterklärung“ in Kraft, welches die Insolvenz eines Schuldners regelt. Ziel der Gesetzesreform war es, das Insolvenzverfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen, es günstiger zu machen und gleichzeitig einen höheren Ertrag für die Insolvenzgläubiger zu sichern.
Die wichtigste Neuerung des Gesetzes ist die Einführung des Verfahrens zur „vorgerichtlichen Sanierung“ des Schuldners. Dieses kann bei einem schriftlichen Einverständnis des Schuldners und der Gläubiger, deren Forderungen laut Bilanz des Schuldners in der Summe über 50% der Gesamtschulden ausmachen, eingeleitet werden. Das Verfahren ermöglicht es den Gesellschaftern, Gläubigern und anderen interessierten Personen, organisatorische, technische, finanzielle, wirtschaftliche sowie rechtliche Maßnahmen im Rahmen der Gesetzgebung über die Verletzung des Insolvenzverfahrens vorzunehmen, soweit sie der Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners dienen. Das Recht zur Anregung des „vorgerichtlichen Verfahrens“ steht sowohl dem Schuldner als auch dem Gläubiger zu. Eine Vereinbarung zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger über die Durchführung der „vorgerichtlichen Sanierung“ kann sowohl beim Zahlungsverzug des Schuldners als auch bereits beim Vertragsschluss, aus dem der Zahlungsanspruch resultiert, vereinbart werden. Das Verfahren darf eine Dauer von zwölf Monaten nicht übersteigen. Während der Dauer des Verfahrens dürfen die Gläubigerforderungen nicht befriedigt werden. Die Einführung des Verfahrens führt dazu, dass bei Ausnutzung des gesetzlichen Rahmens, künftig die Sanierung eines Unternehmens unter bestimmten Voraussetzungen erheblich erleichtert wird. Gleichzeitig fallen die Verfahrenskosten geringer als bei einem Insolvenzverfahren aus.
Eine insbesondere für ausländische Gläubiger wichtige Neuerung tritt am 19. Januar 2014 in Kraft. Zur Ermittlung aller Gläubiger und Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Teilnahme im Insolvenzverfahren haben, werden die Insolvenzanträge auf der Internetseite des obersten Handelsgerichts der Ukraine veröffentlicht, und nicht wie bisher ausschließlich in ukrainischen Printmedien.
Zusätzlich werden die Gläubigerrechte gestärkt. Gläubiger von gesicherten Forderungen profitieren besonders stark von der Neuregelung des Gesetzes, auch wenn sie nun mehr vom Gläubigerkomitee ausgeschlossen sind. Ihre Forderungen werden aus der Vermögensmasse abgesondert, d.h. den Gläubigern steht das Recht zu, eine Vorabbefriedigung aus dem Erlös für den bestimmten Gegenstand zu verlangen. Zusätzlich steht den Gläubigern von gesicherten Forderungen das Recht zu, einen vom Gläubigerkomitee beschlossenen Sanierungsplan abzulehnen und sich aus dem Insolvenzverfahren zurückzuziehen. Die anderen Gläubiger entscheiden dann, ob das Sicherungsgut an den austretenden Gläubiger herausgegeben wird, auf einer Auktion verkauft und ob der Erlös an den austretenden Gläubiger ausgekehrt wird, oder ob die anderen Gläubiger das Sicherungsgut selbst von dem austretenden Gläubiger erwerben.
Insolvenzgläubiger, die es verschuldet oder unverschuldet versäumen, ihre Forderungen rechtzeitig bei dem Insolvenzgericht anzumelden, verlieren ihre Ansprüche nun nicht mehr vollends. Diese werden, unabhängig von dem Grund des Entstehens, als Forderungen sechster Gruppe betrachtet. Was dazu führt, dass die Gläubiger, die die Forderungsanmeldefrist verpassen, zumindest eine, wenn auch oftmals geringe, Chance erhalten, ihre Forderungen doch noch befriedigt zu sehen.
Optimiert wurden auch die Mechanismen zur Feststellung der Nichtigkeit bestimmter Vertragsabschlüsse, mit dem Ziel der Rückerlangung des unrechtmäßig zum Nachteil der Gläubiger veräußerten Vermögens. Verträge, die der Schuldner nach der Insolvenzanmeldung oder im Laufe eines Jahres vor der Insolvenz abschloss, können nun für nichtig erklärt werden, falls der Schuldner Leistungen ohne oder ohne marktmäßige Gegenleistung erbracht hat; das gleiche gilt in weiteren vom Gesetzgeber festgelegten Fällen. Als Folge der Nichtigerklärung des zugrunde liegenden Geschäfts sind entweder die erlangten Gegenstände selbst oder deren objektiver Marktwert an den Insolvenzschuldner herauszugeben. Das Erlangte gehört dann zur Vermögensmasse des Schuldners und dient der Gläubigerbefriedigung.
Des Weiteren werden durch das neue Gesetz verschiedene Verfahrensarten der Insolvenz eingeführt: ein ordentliches, spezielles und vereinfachtes Verfahren. Diese Verfahren unterscheiden sich in der Dauer und der Organisation. Welches Verfahren im konkreten Einzelfall zur Anwendung kommt, entscheidet das Gericht unter Berücksichtigung der Kategorie des Schuldners, dessen Tätigkeitsfeldes und der Höhe der Vermögensmasse. Dies ermöglicht es dem Gericht, auf die Besonderheiten des jeweiligen Insolvenzverfahrens entsprechend zu reagieren, was die Dauer des Insolvenzverfahrens erheblich verkürzen kann.
Die Schicksalsfrage jeder Insolvenz ist die Auswahl eines Insolvenzverwalters. Von dessen persönlicher und fachlicher Eignung hängt es ab, ob ein sanierungsfähiges Unternehmen auch erfolgreich saniert wird und ob die Liquidation eines Unternehmens den größtmöglichen Ertrag abwirft. Das reformierte Gesetz enthält nun detaillierte Regelungen bezüglich der Qualifikation, der Ernennung, der Kontrolle und der Abberufung des Insolvenzverwalters.
Das Gesetz sieht zahlreiche Verkürzungen der Dauer der einzelnen Verfahrensabschnitte vor. Die Dauer der gerichtlichen Verfügung über das Schuldnervermögen bis zur Entscheidung der Gläubiger über Sanierung oder Liquidation des Schuldners wurde von sechs Monaten auf 115 Kalendertage mit der Möglichkeit einer weiteren Fristverlängerung, jedoch nicht mehr als zwei Monate, verkürzt. Die Sanierungsdauer von zwölf Monaten wurde auf sechs Monate gekürzt, mit einer Verlängerungsmöglichkeit um nicht mehr als weitere sechs Monate. Des Weiteren sind nun mehr sämtliche Vermögensstreitigkeiten des Schuldners, einschließlich Streitigkeiten bezüglich der Nichtigkeit der vom Schuldner abgeschlossenen Verträge, vor dem für die Hauptsache zuständigen Insolvenzgericht zu verhandeln. Dies dürfte zusätzlich zur Verfahrensbeschleunigung und zur zeitnahen Befriedigung der Gläubigerforderungen beitragen.
Das Gesetz reagiert auch auf den in der Vergangenheit betriebenen Missbrauch mit unbestrittenen Forderungen des Gläubigers, welche ohne jede Überprüfung allein durch die Vorlage von entsprechenden Unterlagen anerkannt werden mussten. Jetzt müssen alle, auch unbestrittene Forderungen vor Gericht belegt und von diesem überprüft werden. Forderungen können nur vom Gericht als Insolvenzforderungen anerkannt werden.
Verfasser: Maxim Miskewych



Forumsdiskussionen
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Bei Ankunft am Blockposten im Internet (nakordoni.eu) 4h Wartezeit und 40 PKW am Grenzübergang, einen Teil der Wartezeit sitzt man am Blockposten ab, die halten die PKW Warteschlange von dem eigentlichen...“
Frank in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„Auch wenn ich diese Verbindung toll finde, hätte ich ehrlicherweise Angst, von Polen aus in die Ukraine zu reisen. Die Polen werden immer gewaltsamer gegen Ukrainer und ukrainische Projekte. Außerdem...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Ich dachte z.B. Krakovetz hat diese Spur nicht, jedenfalls bin ich in 2025 mit allen anderen bei den Ukrainern durchgeschleust worden, anschließend bei den Polen EU Spur..“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„ Hallo julib77,
Bzgl. Ausreisen mit PKW nach Polen möchte ich Dir deutlich widersprechen, ich weiß nicht woher Du Deine Informationen beziehst.
Schau einfach hier einmal Thread nach "An welchem Grenzübergang geht's am schnellsten? Da musst Du nicht suchen, der steht derzeit auch immer weit oben. Auch wenn wir da, nur über die Abläufe und die Wartezeiten berichten, findest Du nicht einen Kommentar darüber, dass Ukrainer schlecht behandelt werden. (2025 bis heute, ca. 25 Ein- und Ausreisen)
Ich kann nur sagen, ich beobachte keinerlei Repressalien, ganz im Gegenteil, die Ukrainer werden respektvoll behandelt, ist stelle keinen Unterschied zu mir als Deutschen fest. Das einzig berichtenswerte ist, dass die meisten Ukrainer-Innen fotografiert werden, bei der Ein - und Ausreise. Dieser Vorgang läuft professionell ab, ich kann dabei keine "Erniedrigung " beobachten, es wird gelacht und gescherzt dabei und die Frauen richten ihre Haare etc. Damit es ein 'schönes" Bild gibt.
Bzgl. Ungarn kann ich nur von einer Einreise berichten in 2025 (noch unter Orban), an dem mir sehr gut bekannten Grenzübergang "Lushanka" (Berehove HU), die Ausreiseseite kann man beobachten, ich kann nichts berichten, d.h. für mich normale Abläufe bei der Ausreise, wie auch bei der Einreise. Normale PKW Schlange, ganz im Rahmen. Kurz um, mir ist damals nichts aufgefallen. Alles war SICHER, wie die letzten 70 Mal, als ich den Grenzübergang von 2004 an bis 2025 überquert habe. Ein- und Ausreise.
“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Ich werde am Sonntag ca. 12 Uhr auch wieder in Uhryniw Ausreisen. Dazu mal eine Frage, in Uhrnyiw gibt es ja die besagte EU-Spur, die ja durchweg bei den Ukrainern und den Polen die Ausreisezeit doch erheblich...“
julib77 in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„Auch wenn ich diese Verbindung toll finde, hätte ich ehrlicherweise Angst, von Polen aus in die Ukraine zu reisen. Die Polen werden immer gewaltsamer gegen Ukrainer und ukrainische Projekte. Außerdem...“
Awarija in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„Ups, ja. Irgendwie war zwar die Rede von einem durchgängig buchbaren Fahrschein, aber das bedeutet in der Tat wohl nicht auch zugleich eine unterbrechungsfreie und bequeme Fahrt mit der Bahn. Schade“
MHG1023 in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„Ja auf dem Papier sieht das wohl alles sehr einfach aus. Offenbar hat Leo da den Mund etwas zu voll genommen, scheint übrigens typisch für die private Verkehrsbranche zu sein. Soweit ich sehe hat sich...“
Awarija in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„Ja auf dem Papier sieht das wohl alles sehr einfach aus. Offenbar hat Leo da den Mund etwas zu voll genommen, scheint übrigens typisch für die private Verkehrsbranche zu sein. Soweit ich sehe hat sich...“
Awarija in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„ Obwohl der Leo-Express angeblich seit Juni den Betrieb auf dieser Strecke aufgenommen hat wird die "Bahnfahrt" über Przemysl nach UA wohl noch lange Zukunftsmusik bleiben.
Wie zu lesen ist gibt es noch nichtmal für das polnische Streckennetz eine Zulassung so daß derzeit dort wohl noch mit Bussen gefahren wird.
“
MHG1023 in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„изображение.png изображение.png Da muß man wohl mit den Daten etwas herumspielen ... Da wird wohl noch nicht täglich gefahren. Trotzdem Danke.“
MHG1023 in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„
Ist korrekt, aber ich finde man hätte trotzdem im Text gleich darauf hinweisen können.War aber nicht "böse" gemeint ...
Bis jetzt sind die Tickets auch noch nicht auf der Webseite buchbar - warum auch immer ...
Hab´s versucht - bekomme aber immer angezeigt "auf dieser Strecke fahren wir nicht"
“
MHG1023 in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„Man sollte aber explizit dazu schreiben, daß es ein Zug von LeoExpress ist - und nur auf deren Webseite kann man die Fahrkarten kaufen. Zumindest ist es die erste Umsteigefreie Verbindung von Deutschland...“
Eric in Recht, Visa und Dokumente • Re: Deklaration gebrauchter Kleidung beim Zoll
„Vielen Dank, mit einem Briefchen meiner Frau im Gepäck gab es keine Probleme“
Anuleb in Recht, Visa und Dokumente • Re: Seit Anfang des Jahres haben die Zollbeamten Verstöße im Wert von fast 11 Milliarden aufgedeckt
„Am besten wäre natürlich, wenn die Frau mit dabei ist. Alleinreisende Männer stehen schließlich immer unter Verdacht.“
Frank in Recht, Visa und Dokumente • Re: Seit Anfang des Jahres haben die Zollbeamten Verstöße im Wert von fast 11 Milliarden aufgedeckt
„Kein Zoll. Du musst an sich nur sagen dass das privat ist und du nicht damit handeln willst. So lange das nicht Originalverpackt ist und ersichlich das nicht neu sollte es keine Probleme geben“
Eric in Recht, Visa und Dokumente • Deklaration gebrauchter Kleidung beim Zoll
„Hallo Leute, ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin mit meiner Anfrage. Ich möchte 4 Umzugskartons mit gebrauchter Straßen Kleidung bei der Einreise in die Ukraine mitnehmen. Es ist gebrauchte Kleidung...“
lev in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Wir sind mit unserem Wohnmobil, wie geplant am Montag 15.6. in Krakovets rüber. Sehr zeitig los gegen 5 Uhr in der Früh. Mit sehr sehr wenig Verkehr, super bis zur Grenze. Nur 8 PKW vor der Schranke....“