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Der Abgeordnete Gontscharenko wurde in Moskau in Abwesenheit zu 10 Jahren Haft verurteilt

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Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels des öffentlich-rechtlichen Senders Suspilne. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Bildschirmfoto des Originalartikels auf Suspilne.mediaBildschirmfoto des Originalartikels auf Suspilne.media

Ein russisches Militärgericht in Moskau hat Olexij Hontscharenko, einen Abgeordneten der Werchowna Rada aus der Europäischen Union, zu 10 Jahren Haft verurteilt. Was darüber bekannt ist

In Moskau hat das Militärgericht des 2. westlichen Bezirks den ukrainischen Abgeordneten Olexij Hontscharenko in Abwesenheit zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Herr Gontscharenko stellte fest, dass er das erste Mitglied der Werchowna Rada ist, das in Russland verurteilt wurde.

Mediazona berichtet über Gontscharenkos Urteil unter Berufung auf den Pressedienst des Gerichts.

Gontscharenko wurde für schuldig befunden, aus politischem Hass militärische „Fälschungen“ verbreitet, Terrorismus gerechtfertigt und mit der Androhung von Gewalt zum Hass aufgestachelt zu haben. Es ist nicht bekannt, was genau zu der strafrechtlichen Verfolgung des ukrainischen Abgeordneten geführt hat.

Nach dem Urteil hätten die ersten drei Jahre der Verurteilung in Abwesenheit im Gefängnis verbracht werden müssen und die nächsten sieben Jahre in einer allgemeinen Regimekolonie. Darüber hinaus wurde ihm die Verwaltung von Websites für drei Jahre untersagt.

„Ich nehme die Glückwünsche an! Immerhin bin ich der erste Abgeordnete, der in Russland verurteilt wurde“, schrieb Gontscharenko in den sozialen Medien.

Gontscharenko fügte hinzu, dass er in Russland für schuldig befunden wurde, militärische „Fälschungen“ aus politischem Hass verbreitet zu haben (Artikel 207.3(2)(e) des Strafgesetzbuches), Terrorismus zu rechtfertigen (Artikel 205.2(2) des Strafgesetzbuches) und Hass mit der Androhung von Gewalt geschürt zu haben (Artikel 205.2(a) des Strafgesetzbuches).

Übersetzer:   DeepL — Wörter: 265

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