Am 5. März 2016 ist die Verordnung der Nationalbank der Ukraine (NBU) Nr. 140 vom 3. März 2016 über die Regelung auf dem ukrainischen Finanz- und Devisenmarkt in Kraft getreten, die einige Beschränkungen auf dem ukrainischen Devisenmarkt verlängert. Gleichzeitig führt die Verordnung bestimmte Änderungen in einige Beschränkungsmaßnahmen ein, und zwar zur Stabilisierung des ukrainischen Devisenmarktes. Die Verordnung wird bis zum 9. Juni 2016 gelten.
Die Nationalbank hat verordnet, den Umfang der Ausgabe von Bargeld durch Banken über Kassen oder Bankautomaten im Verlauf von einem Geschäftstag für einen Kunden auf bis zu UAH 500.000,‑ (ca. 16.670,‑ EUR) zu erhöhen. Nicht betroffen von dieser Einschränkung bleiben Arbeitslöhne, Reisekosten sowie andere Zahlungen von Sozialleistungen und Auszahlungen von garantierten Beträgen von Entschädigungen an Einleger auf die Rechnung des Einlagensicherungsfonds.
Den Banken ist es weiterhin untersagt, Fremdwährungen an Kunden (mit der Ausnahme von natürlichen Personen) zu verkaufen, die über Einlagen in einer Fremdwährung in dieser oder einer anderen Bank auf Geschäfts- und auf Depositkonten verfügen. Dabei bezieht sich dieses Verbot nicht auf Fälle, wenn der Gesamtbetrag der Mittel auf einem Fremdwährungskonto unter USD 25.000,‑ liegt. Dabei werden Mittel auf den Bankkonten der Kunden nicht berücksichtigt, deren Vermögensrechte verpfändet sind. Dies betrifft auch Geldmittel bei Banken, für welche eine vorübergehende Verwaltung eingeführt wurde oder gegen welche ein Auflösungsverfahren eingeleitet wurde, oder Geldmittel auf Konten von Kunden, die mit Arrest belegt worden sind, und auch Geldmittel, die auf Depositkonten bis zum einschließlich 3. März 2015 eingelegt waren.
Es bleibt bei der Verpflichtung zum zwingenden Verkauf von 75 Prozent aller Deviseneinnahmen aus dem Ausland für juristische Personen, Einzelunternehmer und ausländische Vertretungen (außer offiziellen Vertretungen). Dabei unterliegen die folgenden Einnahmen in ausländischer Währung nicht dem obligatorischen Verkauf:
- Einnahmen auf Kredite, die einem Nichtresidenten-Schuldner im Wege der Zahlung durch den ausländischen Gläubiger von Mitteln auf Verpflichtungen dieses Residenten gegenüber einem Nichtresidenten-Exporteur aufgrund eines außenwirtschaftlichen Vertrages ohne die Verrechnung von Kreditmitteln auf das Konto eines Residenten in einer Bank unter der Voraussetzung zufließen, dass ein solcher Kredit mit der Beteiligung einer ausländischen Export-Kredit Agentur gewährt wird;
- Einnahmen in der Gestalt einer Garantiezahlung für die Beteiligung eines Nichtresidenten in Versteigerungen zur Privatisierung von staatlichem Vermögen auf die Rechnung eines Veranstalters von solchen Versteigerungen, und auch im Wege einer finanziellen Absicherung eines Angebots einer Versteigerung für die Beteiligung eines Nichtresidenten in Versteigerungen bei der Durchführung von staatlichen Aufträgen;
- Einnahmen in der Gestalt der Wohltätigkeitshilfe zugunsten deren Empfänger.
Nach wie vor ist es Nichtresidenten verboten, die Begleichung von Krediten, Darlehen (darunter der finanziellen Hilfe) in ausländischer Währung auf Verträge mit Nichtresidenten vor der Fälligkeit vorzunehmen. Die aufgeführte Beschränkung erstreckt sich sowohl auf das Kapital des Kredits (Darlehens), als auch auf die Auszahlung von Zinsen auf solche Verträge. Die Nationalbank der Ukraine führt keine Registrierung von Änderungen in Verträgen durch, die die Verkürzung der Fristen der Erfüllung von Verpflichtungen von Residenten-Gläubigern auf solche Verträge oder deren Erfüllung vor der Fälligkeit betreffen.
Die Nationalbank hat auch die Geltung von Verboten verlängert, und zwar insbesondere für:
- einen Fremdwährungsverkauf zwecks der Dividendenausschüttung an ausländische Investoren;
- Fremdwährungsverkauf zwecks der Rückzahlung von Geldmitteln ins Ausland, die von ausländischen Investoren durch den Verkauf der Gesellschaftsrechte juristischer Personen (außer Aktien), die Herabsetzung des Stamm- bzw. Grundkapitals oder durch den Austritt ausländischer Investoren aus einer Gesellschaft erwirtschaftet wurden;
- Fremdwährungsverkauf zwecks der Rückzahlung von Geldmitteln, die von ausländischen Investoren durch den Verkauf von Wertpapieren ukrainischer Emittenten (außer dem Verkauf von Schuldverschreibungen an der Börse) erwirtschaftet wurden;
- Überweisungen in einer Fremdwährung ins Ausland ohne Unterlagen zum Nachweis zu einem Gegenwert von über UAH 15.000,- (ca. 500,‑ EUR) im Verlauf von einem Geschäftstag. Dies gilt nicht für die Überweisungen von Beträgen durch Ausländer, die diese als Lohn bezogen haben;
- Fremdwährungsverkauf an natürliche Personen im Verlauf von einem Geschäftstag zu einem Gegenwert von über UAH 6.000,- (ca. 200,‑ EUR).
Mehr über aktuelle Beschränkungen auf dem ukrainischen Devisenmarkt unter http://dlf.ua/de/aktuelle-beschrankungen-auf-dem-ukrainischen-devisenmarkt/
Forumsdiskussionen
Bernd D-UA in MDR • Re: Ukraine: Trotz Krieg Touristen
„@lev dann wünsche ich Dir eine gute Reise, es war sehr schön in LVIV, muss unbedingt nochmals so eine Rundreise machen. Ich habe so wundervolle Menschen kennengelernt, ich bin zutiefst beeindruckt! Es...“
lev in MDR • Re: Ukraine: Trotz Krieg Touristen
„Danke Bernd für deine Eindrücke. Ich fahre Ende Mai wieder für mehrere Wochen nach Lviv. Nicht um Urlaub zu machen, sondern in unsere Wohnung. Hatte sie ja vor dem Krieg, aufwendig saniert und möchte...“
Bernd D-UA in MDR • Re: Ukraine: Trotz Krieg Touristen
„Hallo liebe Forengemeinde und Mitleser, ich bin gerade auf einem Kurztripp durch die Ukraine. Es ist wunderschön wieder hier zu sein. Es fehlen die Touristen, gestern habe ich einen persönlichen und...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Kurzer Bericht, hab dann doch den Wachwechsel erwischt, bei den Polen ging dann bestimmt 45 Minuten gar nix. Und dann wurde in zwei Schüben eingelassen, ich finde, dann ging es in einem guten Tempo voran....“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Bin jetzt da, 10 PKW vor mir, das ist akzeptabel, ist ja auch der 1.Mai. Bin zufrieden mit der Situation. @Frank Fahre immer noch ein schwarzes Auto... kennst doch meine Erfahrung mit der Polizei in UA...Kaffeebraun...“
Frank in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Probier doch einfach. Wenn der offen ist doch alles ok. Bin da glaube mal zurück drüber gefahren. War dann nur eine ewige Kurverei bis zur A4. Bin da aber eh erstmal bis Krakau. Kann natürlich auch...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Schade, dass es keine Info´s zu Zosin gibt, wer aber noch was weiß, bitte schreiben, ich fahre jetzt in 30 Minuten los und kann immer noch in ca. 10h bei einem Stopp nochmals nachlesen. Google Maps schickt...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Diesen Grenzübergang hatte ich schon auf dem Schirm, kenne ihn nur noch nicht. Kann jemand noch etwas zu Zosin sagen, wäre ja auch machbar oder lieber nicht? Vielen Dank Bernhard.“
bernhard1945 in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Hallo Bernd Es hängt etwas davon ab, wohin Du in Ukraine fahren möchtest. So wie es scheint möchtest Du (wie ich normalerweise) in Richtung Kiew fahren. Ich benütze deshalb seit Jahren den Übergang...“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Ergänzend, möchte nach Luzk fahren, ist ja sicherlich nicht uninteressant für einen Ratschlag.“
Bernd D-UA in Berichte und Reisetipps • Re: An welchem Grenzübergang zwischen Polen und der Ukraine geht es am schnellsten?
„Möchte morgen über Nacht in die Ukraine fahren und plane die Ankunft an der Grenze sehr früh am Morgen. Fahre entweder über Polen oder ggf. über Tschechien, je nachdem was google maps empfiehlt. Normalerweise...“
Ahrens in Recht, Visa und Dokumente • Re: Visa D14
„Das ist ein simples D-Visum, wie man es auch in Deutschland für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung braucht. Man benötigt dazu keine Mindestaufenthaltszeit. Auch bei der Aufenthaltserlaubnis...“
JohannesTim in Berichte und Reisetipps • Mit dem Zug in die Ukraine
„Zunächst möchte ich sagen, daß die PKP für die Sitzplatzzüge, die zum Beispiel von Kattowitz bis nach Przemysl fahren, die Preise nicht erhöht hat. Allgemein gilt die Polnische Staatsbahn eher als...“
MHG1023 in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„"Warum verlangt die PKP von den Fahrgästen solch einen Preis ?" - Weil sie es können ... Die Nachfrage dürfte weiter hoch sein und weil es keine vergleichbaren Alternativen gibt (Buslinien über Nacht...“
JohannesTim in Berichte und Reisetipps • Re: Mit dem Zug in die Ukraine
„Die Polnische Staatseisenbahn PKP Intercity S.A. erhöhte für den Schlafwagen-Zug D 68 am 1. Februar 2025 die Fahrpreise um + 38 Prozent. : Vom Warschauer Ostbahnhof fährt abends um 17.49 Uhr der Schlafwagen-Zug...“
HelloMick in Hilfe und Rat • Brauchen Hilfe bei Diia Registrierung
„Hallo. Meine Ex-Frau ist schon über 22 Jahre in Deutschland. Jetzt benötigt sie einen Termin für das Konsulat. Aber es werden nur Termine über Diia vergeben. Kann uns jemand erklären wie das genau...“
Trick in Recht, Visa und Dokumente • Visa D14
„Hallo..... Ich benötige nochmals euer Schwarmwissen.... Bin seit Dezember letzten Jahres in der Ukraine verheiratet worden Jetzt meine Frage.....ich habe auf der Seite der ukrainischen Botschaft einen...“