Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels des öffentlich-rechtlichen Senders Suspilne. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.
Männer mit doppelter Staatsbürgerschaft können künftig nicht mehr vom Ausland aus auf die ukrainische Staatsbürgerschaft verzichten, Frauen können das Verfahren weiterhin per Vollmacht durchführen
Männer mit doppelter Staatsbürgerschaft können nicht mehr vom Ausland aus auf die ukrainische Staatsbürgerschaft verzichten. Um das entsprechende Verfahren durchzuführen, müssen sie in die Ukraine reisen.
Die Voice of America schrieb darüber nach Rücksprache mit Anwälten.
„Sie (Männer – Anm. d. Red.) müssen sich vom Ort der Registrierung in der Ukraine abmelden und dementsprechend die Frage der militärischen Registrierung im Militärkommissariat klären, um einen ständigen Wohnsitz im Ausland zu erhalten“, heißt es in dem Artikel. Gleichzeitig werden Frauen weiterhin die Möglichkeit haben, ihre zweite Staatsbürgerschaft durch eine Vollmacht aufzugeben.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass ein US-Pass keine Unterstützung der USA bei dem Versuch bedeutet, die Ukraine zu verlassen, wenn es sich um Männer handelt, die zwischen 18 und 60 Jahren wehrpflichtig sind.
Die Ukraine hat die Ausnahmeregelung für Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft, das Land zu verlassen, aufgehoben.
Bisher konnten Menschen mit doppelter US-amerikanisch-ukrainischer Staatsbürgerschaft aus dieser Gruppe in die Ukraine ein- und wieder ausreisen, wenn sie ihren Wohnsitz in der Ukraine abmeldeten und ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten anmeldeten. Nach Angaben der US-Botschaft wurde diese Ausnahme am 1. Juni aufgehoben.
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