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Malyuska erzählt, wie das skythische Gold zurückgegeben wurde

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Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

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Der ukrainische Justizminister Denys Malyuska hat juristische Details des Prozesses um das „skythische Gold“ enthüllt. Er veröffentlichte am Dienstag, den 26. Oktober, eine entsprechende Erklärung auf seiner Facebook-Seite.

Er wies darauf hin, dass die Ukraine zur Untermauerung ihrer Argumente im Fall des skythischen Goldes Schlussfolgerungen internationaler Experten herangezogen hat.

Malyuska erinnerte insbesondere daran, dass zwischen dem Allard-Pearson-Museum und einer Reihe von Museen in der Autonomen Republik Krim Vereinbarungen über die Ausstellung des staatlichen Teils des Museumsfonds der Ukraine (das so genannte „skythische Gold“) getroffen wurden.

„Im Zusammenhang mit der Besetzung der Autonomen Republik Krim und den Forderungen der Krim-Museen hat sich die Leitung des Allard-Pearson-Museums geweigert, die auf der Grundlage der oben genannten Verträge aus der Ukraine verbrachten Exponate in die Ukraine zurückzugeben, bis ein zuständiges Gericht eine entsprechende Entscheidung trifft“, so der Minister.

Er fügte hinzu, dass sich die Ukraine seit 2015 in einem Gerichtsverfahren in den Niederlanden befinde und die Museumsexponate seit 2016 auf Antrag der Ukraine beschlagnahmt worden seien. Am 14. Dezember 2016 verkündete das Bezirksgericht Amsterdam die Entscheidung, die Sammlung nach Kiew zurückzugeben, und im August 2017 legten die „Museen“ Berufung ein.

„Ihre Position: Nach den Bestimmungen der Verträge verpflichtete sich das Allard-Pearson-Museum, die Sammlung an die Museen zurückzugeben, und der Staat der Ukraine stimmte dem zu; die „Änderung des politischen Kurses“ ist für den Streit irrelevant; der Staat der Ukraine ist nicht Eigentümer von drei der vier Museen, die Parteien des Verfahrens sind; die Autonome Republik Krim ist („war“) eine Autonomie innerhalb der Ukraine mit einem besonderen verfassungsrechtlichen und rechtlichen Status, die ein Eigentumssubjekt sein kann, das über die Werte verfügen kann; das festgestellte operative Verwaltungsrecht

Ihm zufolge stützte sich die Position der Ukraine auf die Bestimmungen des UNESCO-Übereinkommens und die nationale Gesetzgebung über Museen und Museumsverwaltung und die Regelung des Eigentums (und der Betriebsführung) sowie auf die Anordnung des Kulturministeriums, das das Eigentum dem Nationalen Geschichtsmuseum der Ukraine zur dauerhaften Aufbewahrung übertrug

„Sowohl das UNESCO-Übereinkommen als auch die Besonderheiten der inländischen „Betriebsführung“ verstanden die Amsterdamer Richter, gelinde gesagt, nicht gut, so dass sie ihre Argumente mit mehreren Schlussfolgerungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stützen mussten.

Er verwies insbesondere auf das Gutachten von Professor Anatoly Dovgert zu bestimmten Fragen des Eigentums- und Schuldrechts in der Ukraine, das Gutachten von Professor Patrick O’Keefe zur Möglichkeit der Anwendung des UNESCO-Übereinkommens von 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut auf die strittigen Beziehungen, das Gutachten von Professor Francesco Francioni zur Anwendung des UNESCO-Übereinkommens, das Gutachten von Professor Nico Schrijver zu Fragen des Völkerrechts, die für den Fall relevant sind; das Gutachten von William Butler zur Unterstützung des Arguments, dass der Staat Ukraine Eigentümer der Museumsobjekte im staatlichen Teil des Museumsfonds der Ukraine ist; das Gutachten des Internationalen Juristischen Instituts (Internaal Juridisch Institut), dessen Gegenstand die Feststellung der extraterritorialen Wirkung und der rechtlichen Auswirkungen der Anordnung des Kulturministeriums der Ukraine war; das Sachverständigengutachten von Herrn Jan Klabers (Professor an der Universität Helsinki) und ein Sachverständigengutachten von Herrn Jeroen Horus (ehemaliger Vizepräsident des Berufungsgerichts von Amsterdam).

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So stellte Maluska fest, dass das Amsterdamer Berufungsgericht am 16. Juli 2019 entschied, dass die Bestimmungen des UNESCO-Übereinkommens nicht anwendbar sind.

„Für die Entscheidung, wohin die Sammlung zurückfließen soll, sollte ukrainisches Recht gelten. Etwa ein weiteres Jahr lang (von 2019 bis 2020) versuchten wir, Richter Oranje abzulenken (das ist eine andere, lustige und lange Geschichte), was schließlich gelang. Einige weitere Verfahrenskriege und – voilà – es gibt eine Berufungsentscheidung zugunsten der Ukraine“, so der Minister abschließend.

Gleichzeitig wies der Minister in einem Kommentar unter seinem Beitrag darauf hin, dass gegen die Entscheidung innerhalb von 3 Monaten Berufung eingelegt werden kann…

Übersetzer:   DeepL — Wörter: 659

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