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Das Ministerkabinett hat einer Reihe von Beamten erlaubt, die Ukraine zu verlassen

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Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Bildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.netBildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.net

Das Ministerkabinett hat die Liste der Männer und Frauen unter den Beamten, die ins Ausland gehen dürfen, erweitert. Dies teilte der Staatliche Grenzschutzdienst der Ukraine (SBU) am Samstag, den 11. Februar, in seinem Telegramm-Kanal mit.

„Eine Frau, die Adoptiveltern, Vormund, einer der Adoptiveltern oder einer der Pflegeeltern ist, die ein Kind/mehrere Kinder unter 18 Jahren aufziehen, kann ins Ausland reisen, um das Kind zu besuchen oder zu begleiten“, hieß es in der Erklärung.

Der Grenzschutzdienst hat auch die Dokumente aufgelistet, die für eine Reise ins Ausland erforderlich sind:

  • Reisepass,
  • Geburtsurkunde des Kindes,
  • Dokumente, die den Auslandsaufenthalt des Kindes bestätigen.

Außerdem müssen Männer zusätzlich ein Dokument mit sich führen, das den Status als Alleinerziehende bestätigt, die ein Kind allein betreuen und unterstützen…

Übersetzer:   DeepL — Wörter: 162

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