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LNG-Terminal: „Verflüssigung“ der Gegebenheiten

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Am 17. Dezember 2010 wurde nach einem Jahr der gegenständlichen und nebensächlichen Diskussionen das Staatsunternehmen „LNG-Terminal“ gegründet, welches nach Vorhaben seiner Gründer, die Arbeiten zur Errichten des Terminals zur Aufnahme von verflüssigtem natürlichen Gas im Umfang von 10 Milliarden Kubikmeter pro Jahr koordinieren soll. Das Terminal soll einen Platz an der ukrainischen Schwarzmeerküste bekommen und für die Aufnahme der ersten Tankschiffe bis 2014 fertig sein.

Die ukrainische Seite hat bisher noch keine Wettbewerbsvereinbarungen für das Baurecht dieses Objekts bekannt gegeben, und auch nicht für dessen Beginn. Bis 11. September 2011 ist geplant, eine wirtschaftlich-technische Grundlage des Nationalen Projekts LNG-Terminal“ auszuarbeiten.

Außer dem Terminal steht noch die Errichtung eines Werks zur Regasifizierung an. Und die reibungslose Arbeit zu garantieren, was wiederum reguläre Lieferungen des Rohstoffs voraussetzt. Dabei könnten Probleme auftreten. Die Sache dabei ist jedoch nicht einmal die, dass „Gasprom“ den entstandenen Überfluss an aserbaidschanischem Gas direkt an der Quelle aufkauft.

Ursprünglich plante man das ukrainische LNG-Terminal mit dem Rohstoff aus nahöstlicher Herkunft zu versorgen. Die jetzige politische Lage in dieser Region erlaubt allerdings nicht, ausschließlich mit dieser Zulieferungsquelle zu rechnen. Auch die Probleme der voll ausgelasteten türkischen Meerengen des Bosporus und der Dardanellen müsste man lösen.

Deshalb war die ganze Aufmerksamkeit auf Aserbaidschan gerichtet. Gerade dieser Staat, der danach strebt, den Export seines Gases zu diversifizieren, schlug den Ländern des Schwarzmeerbeckens vor, Teilnehmer des Projekts AGRI (Gasleitung Aserbaidschan – Georgien – Rumänien) zu werden. Ungeachtet dessen, dass diese Route den ukrainischen Interessen am besten entspricht, erklärte das Haupt des Ministeriums für Kraftstoff und Energie erst am Ende letzten Jahres den Wunsch der Ukraine, sich diesem Projekt anzuschließen. Obwohl es offensichtlich ist, dass beim Bau des ukrainischen LNG-Terminals gerade mit aserbaidschanischem Gas gerechnet wird. Daher kann man aus dieser Sicht eine Nichtteilnahme an dem Projekt als Bedrohung für die Ukraine ansehen.

Und nicht, weil „Gasprom“ für das nächste Jahr die Bewilligung der Staatlichen Erdölgesellschaft der Aserbaidschanischen Republik für den Verkauf von 2 Milliarden Kubikmeter aserbaidschanischen Gases erhielt. Sondern weil die Kommunikationserfahrung der Ukraine mit Aserbaidschan in der Energiebranche leider sehr oft auf der Stufe des Unterschreibens von Memoranden zum Stillstand kam. So war es zum Beispiel mit dem „Bau des Jahrhunderts“ (Pipeline Odessa – Brody). Die Pipeline wurde gebaut. Mit Aserbaidschan gab es eine Abmachung über die Lieferung von 5 Millionen Tonnen Gas pro Jahr. Aber . . .

Genau die jetzige Mannschaft an der Macht, welche im Februar 2004 einen eigentlich richtigen Beschluss (damals war Präsident W. Janukowitsch Premier) über den europäischen Direktmodus der Nutzung der Pipeline gefasst hatte, drehte nach ein paar Monaten (im Juli dieses Jahres) die Variante der Nutzung in die umgekehrte Richtung um. Und die Pipeline benutzte man nun in der entgegengesetzten Richtung Brody – Odessa, genauer gesagt, nicht die gesamte Pipeline, sondern nur einen Teil, von der Kreuzung mit der Transnistrischen Hauptpipeline weg.

Heute geht es um das „Nationale Projekt LNG-Terminal“. Dieses und die Idee des Projekts AGRI gewinnen gemeinsam große wirtschaftliche Attraktivität. Vor allem die Bedürfnisse der Ukraine, und nicht so wie Rumäniens oder sogar der interessierten Länder Bulgarien und Ungarn können dem Projekt eine schnelle Rentabilität und effektive Arbeit garantieren. Und der Ukraine selbst ein bedeutendes Maß an Energieunabhängigkeit. So ist „Gasprom“ nur unsichtbar bei all diesen Projekten anwesend und verteidigt eifrig seine Interessen.

28. Januar 2011 // Alla Jeremenko

Quelle: Serkalo Nedeli

Übersetzer:   Armin Weber — Wörter: 549

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„Gehe auf das Ausländeramt Deiner Gemeinde und erkundige Dich, kann ja sein ich irre mich, derzeit können Ukrainer als Flüchtlinge einreisen und unterliegen dem Paragraphen 24, aufgtund dessen läuft...“

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