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Die Ukraine, der Atomwaffensperrvertrag und wir

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Man mag mit Angela Merkels jüngster Klassifizierung von Russlands Krim-Annexion als „verbrecherisch“ nicht einverstanden sein. In Deutschland finden sich Kremllobbyisten, Amerikahasser und Putin-Versteher, die allerlei Rechtfertigungen für Russlands Einverleibung der Schwarzmeerhalbinsel und Hybridkrieg im Donezbecken verbreiten. Vielen Deutschen interessiert diese Diskussion, die Krim, der Donbass sowie die gesamte Ukraine eigentlich nur wenig. Die Deutschen wollen vor allem Ruhe. Gerechtigkeit kann notfalls warten. Internationales ist kein deutsches Recht. Die Probleme der Ukraine sind letztlich die der Ukrainer. Und die Europäische Idee? Nun ja…

Tatsächlich geht es bei der „Ukraine-Krise“ weniger um hohe Werte, internationale Solidarität oder abstraktes Völkerrecht. Wichtiger sind die von Russland sowie anderen UNO-Sicherheitsratsmitgliedern unterschriftlich bestätigten Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Beitritt der Ukraine zum Atomwaffensperrvertrag nach dem Zerfall der Sowjetunion. Dieses Abkommen ist kein nobles Zukunftsprojekt wie der EU-Vertrag. Beim Nichtverbreitungsabkommen geht es nicht um Wohlstand, Freiheit oder Lebensstil. Der Atomwaffensperrvertrag soll „nur“ die Ausbreitung bestimmter Massenvernichtungswaffen, nämlich von Nuklearraketen und Atombomben, eindämmen.

Die 1991 unabhängig gewordene Ukraine erbte das drittgrößte Arsenal an Kernsprengköpfen der Welt. Die meisten der vom Sowjetregime der Ukraine zurückgelassenen Atomwaffen waren zwar nicht ohne weiteres einsetzbar, da sich der „Schwarze Koffer“ in Moskau befand. Eine Umstellung der sowjetischen Feuerleitsysteme der ukrainischen Kernwaffen wäre jedoch für Kiew prinzipiell möglich gewesen. Die ukrainischen Streitkräfte verfügten Anfang 1992 über etliche Interkontinentalraketen, Langstreckenbomber nebst Beladung sowie weitere Nuklearsprengköpfe – nach einer Schätzung des US-amerikanischen Natural Resources Defense Council über insgesamt 4.025 Einheiten bzw. 15 Prozent des ehemals sowjetischen Nukleararsenals. Damit hatte die Ukraine bis Mitte der Neunziger weit mehr Atomwaffen als Großbritannien, Frankreich und China zusammengenommen. Die geballte Vernichtungskraft dieses Arsenals war enorm. Selbst wenn die Ukraine nur einen Bruchteil dieser Waffen behalten hätte, wäre sie heute eine gefürchtete Nuklearmacht.

Das hat die Ukraine jedoch nicht getan. Aufgrund von diplomatischem Druck sowohl Moskaus als auch Washingtons gab die Ukraine schon bald all ihre Kernwaffen an Russland ab. Zwar bekam die ukrainische Führung nach Unterzeichnung des diesbezüglichen Lissabon-Protokolls im Mai 1992 zunächst kalte Füße und verzögerte die Ratifizierung des Abkommens monatelang. Man ahnte in Kiew, dass der nordöstliche Nachbar die Wehrlosigkeit „Kleinrusslands“, wie die Ukraine häufig von russischen Nationalisten bezeichnet wird, ausnutzen könnte. Im Dezember 1994 sagten jedoch alle fünf ständigen UNO-Sicherheitsratsmitglieder auf einem KSZE-Gipfeltreffen in Budapest in einem multilateralen Abkommen (Russland, USA, Großbritannien) sowie zwei unilateralen Regierungserklärungen (China, Frankreich) der Ukraine die Sicherheit ihrer territorialen Integrität, staatlichen Grenzen sowie politischen Souveränität zu. Russland, die USA und Großbritannien versprachen der Ukraine im Budapester Memorandum darüber hinaus Schutz vor ökonomischem und politischem Druck sowie umgehende Konsultationen, sollten diese Bestimmungen verletzt werden.

Wie bekannt, sind die meisten dieser Versprechen inzwischen gebrochen. Nicht nur hat Moskau die Vereinbarung von 1994 sowie etliche weitere multilaterale Abkommen zur Unverletzlichkeit innereuropäischer Grenzen mit Füßen getreten. Es verletzt flagrant eine Reihe bilateraler Verträge zwischen Russland und der Ukraine, die Moskau einst selbst initiiert und mitformuliert hatte. Das geschah darüber hinaus im Falle des Krim-Anschlusses durch den Akt einer offiziellen und mit militärischen Mitteln durchgesetzten Annexion – eine seit 1945 selten gewordene Art von Grenzverschiebung.

Mehr noch: Der Westen bleibt, auch nach Einführung seiner vieldiskutierten Sanktionen, der mit Abstand wichtigste Handels- und Investitionspartner Russlands. Vor allem sind viele EU-Staaten, allen voran Deutschland, nach wie vor Abnehmer gewaltiger Erdöllieferungen aus Sibirien, deren hohe Ausfuhrzölle allmonatlich das russische Staatsbudget auffüllen (Erdgas spielt eine weit geringere Rolle). Aufgrund der erdölzentrierten russischen Wirtschafts- sowie Haushaltsstruktur wird die EU durch ihre fortlaufenden Energieimporte aus Russland zum unfreiwilligen Kosponsor von Moskaus außenpolitischen Abenteuern in der Ukraine sowie in Georgien und Moldau. Diese Situation erscheint noch merkwürdiger vor dem Hintergrund, dass Erdöl – so der Fachjargon – fungibel ist. Das bedeutet, dass die EU-Staaten einen Großteil ihrer Importe aus Russland ohne besondere Umstände durch Verträge mit anderen Erdölexporteuren ersetzen könnten. Die Union, einschließlich Großbritannien und Frankreich als offizielle Teilnehmer der 1994er Vereinbarung mit der damals waffenstarrenden Ukraine, tut dies jedoch nicht. Der Grund für diese Unterlassung scheint eine prosaische Mischung aus Ignoranz, Bequemlichkeit und Lobbyismus zu sein.

All dies könnte den Deutschen herzlich egal sein, wäre da nicht der erwähnte Atomwaffensperrvertrag. Die Ukraine trat nach Erlangung der Unabhängigkeit diesem Vertrag bei, gab ihr Kernwaffenarsenal an Russland ab und erhielt im Gegenzug Sicherheitszusagen der ständigen UNO-Sicherheitsratsmitglieder. Eines von ihnen verletzte 20 Jahre später fast alle Punkte des 1994er Memorandums, verleibte sich per Militäreinsatz ein Filetstückchen des ukrainischen Staatsterritoriums ein und überzog die Ostukraine mit einem verdeckten, aber nichtsdestoweniger blutigen Krieg mit inzwischen tausenden Toten, zehntausenden Verletzten und hunderttausenden Vertriebenen. Nebenher führt Russland einen konzertierten Handels- und Informationskrieg gegen die Ukraine und vergiftet, unter anderem durch große Truppenbewegungen an der russisch-ukrainischen Grenze, gezielt das Geschäfts- sowie Investitionsklima in seinem „Bruderstaat“. Russland wurde dafür von der internationalen Gemeinschaft mit bislang nur moderaten Sanktionen bestraft, ja von der BRICS-Gruppe seitdem eher hofiert als verurteilt. Die Ukraine erhält zwar westliche Hilfe, jedoch bisher kaum offizielle militärische Unterstützung. Fast jeden Tag werden ukrainische Soldaten an der russisch-ukrainischen Kampflinie im Donezbecken getötet oder verletzt. Ein nachhaltig eingefrorener Konflikt im Donezbecken würde heute daher vielen schon als Erfolg gelten, obwohl der ukrainische Staat damit dauerhaft weiteres Territorium verlieren würde. Die Krim scheint auf Jahre, wenn nicht Jahrzehnte für die Ukraine verloren. Die verbliebene Rumpfukraine steht demnächst womöglich vor der Zahlungsunfähigkeit, ja im schlimmsten Fall vorm Staatskollaps.

Vor diesem Hintergrund scheint der Atomwaffensperrvertrag, der den ständigen UNO-Sicherheitsratsmitgliedern Sonderrechte einräumt, hinfällig. Wenn ein Unterzeichnerland des Vertrages selbst vor einem der fünf Garanten des Sperrabkommens nicht sicher sein kann: Welchen Sinn hat dann das Verbot der Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen? Im Austausch gegen einen Abbau von Nuklearwaffen erteilen drei atomwaffenbesitzende UNO-Sicherheitsratsmitglieder dem abrüstenden Land kollektive, ausdrückliche und schriftlich fixierte Sicherheitszusagen. Eines dieser Großmächte erklärt jedoch 20 Jahre später diese Vereinbarung für nichtig: Welches Land ohne eigene Atomwaffen oder enges Bündnis mit einer Nuklearmacht kann sich nun der Unverletzlichkeit seiner Grenzen noch sicher sein? Wenn selbst eine mit Ausnahmerechten ausgestattete Vetomacht im UNO-Sicherheitsrat sich auf Kosten eines Nachbarstaates territorial ausdehnen kann, dann wird das internationale Atomwaffensperrregime zum Selbstbedienungsladen der offiziellen Nuklearmächte.

Das Nichtverbreitungsabkommen dient nicht mehr der Eindämmung atomarer Aufrüstung. Im Gegenteil, der Vertrag hat im Falle des russisch-ukrainischen Konflikts den eigennützigen Einsatz von Massenvernichtungswaffen und ihres Drohpotenzials für die Durchsetzung expansiver Außenpolitik befördert. Ein wesentlicher Grund für die zurückhaltende militärische Unterstützung des Westens für die Ukraine ist Russlands Overkillkapazität und die Angst vieler Europäer vor einem Dritten Weltkrieg. In diesem Kontext verkehrt sich die Durchsetzung des Atomwaffensperrregimes in das Gegenteil seiner ursprünglichen Intention. Die in dem Vertrag fixierten Nichtverbreitungsbestimmungen und Sonderrechte Russlands als UNO-Sicherheitsratsmitglied werden selbst zu Instrumenten einer kühl kalkulierten Anwendung von Massenvernichtungswaffen zur Sicherung völkerrechtswidriger Okkupation. Nukleare Abschreckung dient nicht mehr zur Selbstverteidigung, sondern nunmehr auch zur Festschreibung militärischer Gebietsgewinne.

Als Resultat von Russlands Krim-Annexion und Hybridkrieg im Donezbecken könnte der heutige Atomwaffensperrvertrag mit seinen Ausnahmeregelungen für die ständigen UNO-Sicherheitsmitglieder paradoxerweise künftig den Bau bzw. Erwerb von Massenvernichtungswaffen nicht eindämmen, sondern ermutigen. Sowohl die Bestrafung Russlands für seine Vertragsverletzung als auch die Unterstützung der Ukraine bei der Verteidigung ihrer Souveränität durch die anderen ständigen UNO-Sicherheitsratsmitglieder fiel bislang entweder moderat aus (USA, Frankreich, Großbritannien) bzw. blieb im Falle Chinas gänzlich aus. China verstärkt derzeit noch die Korrosion des internationalen Sicherheitssystems durch den Beginn eines ungeschminkten euro-asiatischen Seitenspiels. Peking vermeidet eindeutige Stellungnahmen zum russischen Verhalten in der Ukraine und versucht stattdessen, möglichst viel ökonomischen und politischen Nutzen aus dem westlich-russischen Zerwürfnis zu ziehen. Da die Ukraine beim Erhalt unilateraler chinesischer Sicherheitszusagen im Dezember 1994 über ein Kernwaffenpotenzial verfügte, dass das damalige chinesische Arsenal um ein vielfaches überstieg, vertieft Peking – ob nun gewollt oder nicht – den Riss im Weltsicherheitssystem. Als mächtiges UNO-Sicherheitsratsmitglied verstärkt China mit seinem Verhalten den Eindruck, dass der Atomwaffensperrvertrag lediglich eine Art Joker der offiziellen Nuklearmächte bei ihrer Durchsetzung nationaler Interessen auf Kosten kernwaffenfreier Staaten ist.

Damit scheint nun in gewisser Hinsicht jedes Land der Welt auf sich selbst gestellt. Wenn mit der Ukraine als ehemals drittgrößter Atommacht der Welt, nach Kiews naiver Aufgabe seines postsowjetischen Nukleararsenals, derart umgegangen wird: Welche Unterstützung können im Ernstfall andere kernwaffenfreie Staaten erwarten, die nicht einmal auf Sicherheitszusagen, wie die im Budapester Memorandum formulierten, verweisen können? Da Russlands Wort nicht gilt, China sich zurückhält und die drei westlichen ständigen UNO-Sicherheitsratsmitglieder nur verzagt reagieren, wird die nachhaltige Sicherung territorialer Integrität wieder zur nationalen Aufgabe. Wenn eine Garantiemacht des internationalen Atomwaffensperrregimes derart demonstrativ die Unverletzbarkeit von Grenzen infrage stellt, dann ist die Message an alle heutigen und künftigen Staatsführer klar: Ein eigenes atomares Abschreckungspotenzial ist das einzige wirksame Instrument zur zuverlässigen Sicherung stabiler politischer Souveränität.

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(Eine gekürzte Version des Artikels erschien zuvor unter dem Titel „Eigene Atomwaffen? Lieber behalten!“ auf Seite 3 der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung​ vom 2.8.201. http://www.faz.net/e-paper/epaper/thumb/FAS/2015-08-02/3.jpg.)

Autor:    — Wörter: 1462

Dr. Andreas Umland (1967) ist seit 2010 Dozent am Fachbereich Politikwissenschaft der Kyjiwer Mohyla-Akademie (NaUKMA) und seit 2021 Analyst am Stockholmer Zentrum für Osteuropastudien (SCEEUS) des Schwedischen Instituts für Internationale Beziehungen (UI).

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