OK!

Diese Website setzt Cookies für personalisierte Werbung und statistische Zwecke ein und es werden Daten zeitweilig gespeichert. Mehr Informationen zum Datenschutz

FacebookXVKontakteTelegramWhatsAppViber

Reform des "Grünen" Tarifs in der Ukraine

0 Kommentare

Am 4. Juni 2015 hat die Werchowna Rada der Ukraine das Gesetz „Über Änderungen bezüglich der Sicherstellung der wettbewerbsfähigen Produktion von Elektrizität aus alternativen Energiequellen“ verabschiedet. Dieses Gesetz ändert das Regime der Festlegung der Höhe des sog. „Grünen“ Tarifs (Einspeisevergütungen), schafft das Erfordernis des Local Content ab und bestimmt stattdessen die Bedingungen der Festlegung des entsprechenden Zuschlags zum „Grünen“ Tarif in dem Falle der Nutzung von Ausrüstung aus ukrainischer Produktion. Das Gesetz wurde dem Präsidenten der Ukraine zur Unterschrift vorgelegt, es tritt am Folgetag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Grundsätzliche Neuerungen

Der «Grüne» Tarif wird auch weiterhin in Euro bis zum Jahre 2030 fixiert. Als Bezugsgröße für die Bestimmung der Höhe des „Grünen“ Tarifs gilt der für Januar 2009 festgesetzte Tarif für Verbraucher von Strom zweiter Spannungsklasse (0,5846 UAH, damals 0,05385 EUR). Die Bezugsgröße wird mit dem Koeffizienten des „Grünen“ Tarifs je nach Art der Energiegewinnung multipliziert. Jetzt wird die Nationale Kommission, die die staatliche Regulierung in dem Bereich der Energiewirtschaft und der kommunalen Dienstleistungen ausübt, die Umrechnung des „Grünen“ Tarifs in die nationale Währung der Ukraine zu dem mittleren offiziellen Valutawechselkurs der Nationalbank der Ukraine jedes Quartal durchführen (früher erfolgte die Umrechnung monatlich). Es wird die gesamte produzierte Energie zu dem „Grünen“ Tarif bezahlt, mit der Ausnahme des Umfangs für den eigenen Verbrauch.

Es ist die Möglichkeit vorgesehen, dass Haushalte nicht nur Sonnen- (Fotovoltaik-), sondern auch Windenergieanlagen mit einer jeweiligen Leistung von bis zu 30 kWh, aber nicht mehr Leistung einrichten, als zum Verbrauch nach dem Vertrag über die Nutzung von elektrischer Energie erlaubt worden ist.

Der „Grüne Tarif“ wird für Elektroenergie eingeführt, die aus Geothermalenergie (Erdwärme) produziert worden ist.

Höhe des „Grünen“ Tarifs

Die Höhe des „Grünen“ Tarifs wird auch weiterhin von dem Datum der Inbetriebnahme der Elektroenergieanlage, die die Elektrizität aus den alternativen Energiequellen produziert, abhängen (darunter der Bauetappe der Elektroenergieanlage bzw. dem Bauabschnitt). Dabei gilt als eine Bestätigung der Tatsache und des Datums der Inbetriebnahme das von dem zuständigen Organ ausgegebene Zertifikat, das die Übereinstimmung des beendeten Baus des Objekts mit der Projektdokumentation bescheinigt und das dessen Eignung zur Inbetriebnahme bestätigt, oder die in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung registrierte Bestätigung über die Eignung des Objekts zur Inbetriebnahme.

Für Photovoltaikanlagen von industrieller Bedeutung (Freiflächen) wurde die Höhe des „Grünen“ Tarifs herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgte im Allgemeinen wegen der Abschaffung der Anwendung des Koeffizienten für Stoßzeitenverbrauch (1,8).

Die Höhe des „Grünen“ Tarifs für Elektroenergie, die von Windparks produziert wird, hat sich nicht geändert, und sie hängt auch im Weiteren von der jeweiligen Leistung des Windrads ab.

Die Höhe des „Grünen“ Tarifs wurde für Elektroenergieanlagen, die Elektrizität aus Biogas und Biomasse produzieren, erhöht. Dabei hat der Gesetzgeber die Biomasse als nicht geförderte, biologisch sich erneuernde Substanz organischer Herkunft definiert, die für eine biologische Zersetzung geeignet ist, z.B. Produkte, Abfälle und Reste der Wald- und der Landwirtschaft (Pflanzenzucht und Tierzucht), der Fischwirtschaft und der technologisch damit verbundenen Bereiche der Industrie, sowie Bestandteil der Industrie- und Wirtschaftsabfälle, der für eine biologische Zersetzung geeignet ist.

Dank der Erhöhung des Koeffizienten des „Grünen“ Tarifs wird die Höhe des „Grünen“ Tarifs für Elektroenergie, die durch Wasserkraftanlagen produziert wird, erheblich erhöht.

Es wurde die nachfolgende Höhe des „Grünen“ Tarifs festgelegt (in EUR):

ArtLeistung (kWh)Datum der Inbetriebnahme
01.07.— 31.12.201520162017—20192020—20242025—2029
Solarenergie Freiflächen0,16960,15990,15020,13520,1201
Solarenergie Dach bzw. Fassaden0,18040,17230,16370,14750,1309
Windenergie gewonnen mit Hilfe von Windrädern<600 0,05820,05170,0452
600-20000,06790,06030,0528
>20000,10180,09050,0792
Biomasse0,12390,11150,0991
Biogas0,12390,11150,0991
Wasserkraft<2000,17450,15720,1395
200-10000,13950,12550,1115
1000-100000,10450,09420,0835
Erdwärme0,15020,13520,1201
Solarenergie private Haushalte<300,20030,19010,18090,16260,1449
Windenergie private Haushalte<300,11630,10450,0932

Zuschlag zum „Grünen“ Tarif bei der Nutzung von Ausrüstung aus ukrainischer Produktion

Das Gesetz schafft die umstrittenen Local-Content-Regelungen ab. Jetzt wird die Nutzung von Ausrüstung aus ukrainischer Produktion durch die Festlegung eines entsprechenden Zuschlags zum „Grünen“ Tarif gefördert (auf die ganze Zeit dessen Geltung), und zwar unter der Bedingung der Inbetriebnahme von Elektroenergieanlagen (Bauetappen der Elektroenergieanlage bzw. dem Bauabschnitt) in einem Zeitraum vom 01.07.2015 bis zum 31.12.2024. Allerdings wird dieser Zuschlag zu dem „Grünen“ Tarif nicht auf Elektroenergieanlagen von privaten Haushalten angewendet.

Den täglichen oder wöchentlichen Newsletter abonnieren und auf dem Laufenden bleiben!

Wenn der Umfang der Nutzung von Ausrüstung aus ukrainischer Produktion mindestens 30 Prozent umfasst, beträgt die Höhe des Zuschlags zum „Grünen“ Tarif fünf Prozent. Wenn das Niveau der Nutzung von Ausrüstung aus ukrainischer Produktion mindestens 50 Prozent umfasst, beträgt die Höhe des Zuschlags zum „Grünen“ Tarif zehn Prozent. Das Gesetz sieht ein Verzeichnis von Ausrüstung vor, bei dessen Nutzung der Zuschlag zum „Grünen“ Tarif angewandt werden kann.

Autor:   Igor Dykunskyy — Wörter: 587

Kontakt:

Igor Dykunskyy, LL.M (Universität Augsburg)
zugelassener Rechtsanwalt in der Ukraine

DLF attorneys-at-law
Torus Business Centre
17d Hlybochytska Street
UA-04050 Kyiv
T +380 44 384 24 54
F +380 44 384 24 55
www.DLF.ua

Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Vielleicht sollten Sie eine Spende in Betracht ziehen.
Diskussionen zu diesem Artikel und anderen Themen finden Sie auch im Forum.

Benachrichtigungen über neue Beiträge gibt es per Bluesky, Facebook, Google News, Mastodon, Telegram, X (ehemals Twitter), VK, RSS und täglich oder wöchentlich per E-Mail.

Artikel bewerten:

Rating: 6.0/7 (bei 2 abgegebenen Bewertungen)

Neueste Beiträge

Aktuelle Umfrage

Werden die von Trump eingeleiteten Friedensgespräche erfolgreich sein?
Interview

zum Ergebnis
Frühere Umfragen
Kiewer/Kyjiwer Sonntagsstammtisch - Regelmäßiges Treffen von Deutschsprachigen in Kiew/Kyjiw

Karikaturen

Andrij Makarenko: Russische Hilfe für Italien

Wetterbericht

Für Details mit dem Mauszeiger über das zugehörige Icon gehen
Kyjiw (Kiew)8 °C  Ushhorod6 °C  
Lwiw (Lemberg)5 °C  Iwano-Frankiwsk7 °C  
Rachiw4 °C  Jassinja5 °C  
Ternopil7 °C  Tscherniwzi (Czernowitz)7 °C  
Luzk7 °C  Riwne7 °C  
Chmelnyzkyj7 °C  Winnyzja7 °C  
Schytomyr7 °C  Tschernihiw (Tschernigow)7 °C  
Tscherkassy6 °C  Kropywnyzkyj (Kirowograd)8 °C  
Poltawa8 °C  Sumy7 °C  
Odessa9 °C  Mykolajiw (Nikolajew)9 °C  
Cherson8 °C  Charkiw (Charkow)8 °C  
Krywyj Rih (Kriwoj Rog)10 °C  Saporischschja (Saporoschje)11 °C  
Dnipro (Dnepropetrowsk)9 °C  Donezk10 °C  
Luhansk (Lugansk)9 °C  Simferopol9 °C  
Sewastopol8 °C  Jalta11 °C  
Daten von OpenWeatherMap.org

Mehr Ukrainewetter findet sich im Forum

Forumsdiskussionen

„"§ 107 Wahlbehinderung (1) Wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt eine Wahl oder die Feststellung ihres Ergebnisses verhindert oder stört ..." Hat mit seinem Anliegen irgendwie gar nix zu tun na...“

„Toleranz ist das Stichwort und im Grunde befindet er sich zum großen Teil unter Gleichgesinnten und erkennt es nicht, sehr schade, allerdings sind seine Umgangsformen etwas eingeschränkt, was ebenso...“

„@tombi Die Meinung anderer zu achten ist nicht so Dein Ding, Du musst sie ja nicht teilen. Dies ist aber eine grundlegende Regel einer Diskussion, daher macht die Diskussion mit Dir wenig Sinn, offensichtlich...“

„... keine macht den Drogen ... such dir mal Hilfe“

„@tombi, das Land hat andere Probleme als Dir Deine Wahlunterlagen hinterher zu tragen. Soll auch so bleiben, kostet nur unnötig Steuergelder! Soweit alles Verstanden? Aha, wieder so ein Widerling der...“

„Handrij, ich vermute Du bist ein FSB-Agent, da ich mit Euch Moördern nicht zusammen arbeiten möchte, und mir Deine Zensur zu peinlich ist: gehe ich, ich verlasse Dich & Deine Desinformation, deine...“

„Wer ist eigentlich so naiv, und verbreitet immer noch putinsche Propaganda Meldungen, in diesem Forum? Ihr wisst doch genau, dass der keinen mehr hoch bekommt. Ausser Lügen stemmt der doch gar nichts...“

„Quatsch, Kellogs muss nur Putin überzeugen, die Ukraine zu verlassen, und sein Morden einzustellen. wer schreibt diesen hinterhältige Putinschen Propaganda Artikel eigentlich, sind diese dämlich? Geht...“

„Wohl eher umgekehrt. Putin würde es aus Angst vor amerikanischen Atomwaffen niemals wagen Alaska oder andere US-Territorien direkt anzugreifen. Von angeblicher Rechtlosigkeit der dort noch ansässigen...“

„Wohl eher umgekehrt. Putin würde es aus Angst vor amerikanischen Atomwaffen niemals wagen Alaska oder andere US-Territorien direkt anzugreifen. Von angeblicher Rechtlosigkeit der dort noch ansässigen...“

„Mich würde es Interessieren, ob die Amis sich auch raushalten, wenn der Zwerg Alaska besetzt oder Teilbesetzt. Es könnte ja zu einem Atomkrieg kommen, wenn die Amis Truppen schicken. Sie senden anscheinend...“