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Die EG hat die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der Ukraine verboten

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Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Bildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.netBildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.net

Die Europäische Kommission hat die Einfuhr von Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkernen ukrainischen Ursprungs nach Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und in die Slowakei vom 2. Mai bis 5. Juni verboten. Eine entsprechende Entscheidung wurde auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese außergewöhnlichen und vorübergehenden Präventivmaßnahmen im Einklang mit der Verordnung über autonome Handelsmaßnahmen ergriffen werden und aufgrund der Überlastung der Lagerkapazitäten und Logistikketten wegen der schwerwiegenden logistischen Engpässe in den fünf betroffenen Mitgliedstaaten notwendig sind und verlängert werden können.

Der Transit dieser Waren durch die fünf Staaten in die EU oder in andere Länder außerhalb der EU wird aufrechterhalten.

„Parallel dazu haben sich Bulgarien, Ungarn, Polen und die Slowakei verpflichtet, ihre einseitigen Maßnahmen für Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkerne sowie alle anderen Erzeugnisse aus der Ukraine aufzuheben“, heißt es in der Pressemitteilung.

Diese Maßnahmen sind Teil eines von der Kommission vorgeschlagenen umfassenden Unterstützungspakets und werden durch eine finanzielle Unterstützung für Landwirte in fünf Mitgliedstaaten und weitere Maßnahmen zur Erleichterung der Durchfuhr ukrainischer Getreideexporte über „Solidaritätsrouten“ in andere Mitgliedstaaten und Drittländer ergänzt.

„Die Kommission ist bereit, nach dem Auslaufen der derzeitigen Verordnung über autonome Handelsmaßnahmen am 5. Juni 2023 erneut Präventivmaßnahmen einzuführen, solange die Ausnahmesituation andauert“, fügte die Europäische Kommission hinzu.

Übersetzer:   DeepL — Wörter: 244

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