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Gasprozess - Naftogas und Gasprom tragen ihren Streit vor dem Stockholmer Schiedsgericht aus

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Der Gasstreit zwischen Russland und der Ukraine erinnert an das Märchen vom Hirtenjungen, der „Ein Wolf!“ rief. In den letzten Jahren haben die beiden Seiten einander so oft gedroht, beim Stockholmer Schiedsgericht zu klagen, dass diese Drohungen schon lange als alltäglich-langweiliger Einschüchterungsversuch gewertet wurden. Sogar in den letzten Tagen, bei der achten oder neunten trilateralen Gasverhandlungsrunde zwischen der Ukraine, Russland und der EU gab es eine Gewissheit, dass Gasprom, wenn man noch ein bisschen abwartet, seine Drohnung wieder beiseitelegen würde, die Ukraine auf Vorkasse umzustellen. Diesmal gab es aber keinen Aufschub und ein internationales Gerichtsverfahren ist plötzlich zur Realität geworden.

Das sogenannte Schiedsgericht Stockholm, das über den Streit zwischen der Ukraine und Russland entscheiden soll, ist kein Gericht im klassischen Sinne. Im Grunde genommen ist es eine gesellschaftliche Einrichtung bei der Stockholmer Handelskammer, die Handelsstreitigkeiten beilegen soll; einschließlich solcher, in denen die Interessen anderer Staaten berührt werden. Die Rechtsgültigkeit der Gerichtsentscheidungen wird durch das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958 gewährleistet. Die Ukraine und Russland sind diesem noch 1960 als Teile der Sowjetunion beigetreten, deswegen haben die nationalen Gerichte die Richtersprüche des Stockholmer Schiedsgerichts zu bestätigen, ohne diese in der Sache zu überprüfen. Damit wird die Entscheidung der schwedischen Richter endgültig sein.

Die Richter werden sich mit den komplexen Gasbeziehungen zwischen den beiden Ländern auseinanderzusetzen haben, wobei es um zwei gegeneinander gerichtete Klagen geht. Die erste kommt von Gasprom. Das russische Unternehmen will von Naftogas Schulden in Höhe von 4,5 Milliarden Dollar für geliefertes aber nicht bezahltes Erdgas vor dem Schiedsgericht eintreiben. Umgekehrt wurde eine Klage von Naftogas in Stockholm eingereicht, in der es darum geht, dass die Ukraine Verluste erleide, da sie das russische Erdgas im Rahmen der langfristigen Verträge zu einem viel höheren Preis als dem Marktpreis kaufe. Nach Einschätzung des ukrainischen Unternehmens belaufen sich die Mehrzahlungen für Gaslieferungen seit 2010 auf nunmehr sechs Milliarden Dollar.

Ähnliche Vorwürfe gegen Gasprom haben andere europäische Energiekonzerne schon mehrmals vorgebracht, von denen viele vor ebendieses Stockholmer Schiedsgericht zogen. Der Anfang wurde vor nicht allzu langer Zeit, im Jahr 2010, von dem italienischen Unternehmen Edison S.p.A. gemacht. Im November 2010 hat dieses gegen die Gasprom-Tochtergesellschaft Promgas Klage erhoben. Begründet wurden die Ansprüche damit, dass der verlangte Gaspreis dem Unternehmen Verluste bringen werde. Die Parteien hatten aber nicht die Entscheidung des Gerichts abgewartet, denn Gasprom zog es vor, sich „freizukaufen“. „Edison“ erhielt Zugeständnisse in Höhe von 200 Mio. Euro sowie die Reduzierung seiner Take-or-Pay-Verpflichtungen.

Andere Unternehmen hatten, nachdem sie gesehen hatten, wie die Sache ausgegangen war, Gasprom ebenfalls mit Klagen überschüttet. Zum Beispiel hat es der deutsche Konzern E.ON Mitte 2012 geschafft, von Gasprom eine Rückzahlung von ungefähr einer Milliarde Euro an Vorauszahlungen zu erwirken. Das polnische Unternehmen PGNIG hat in demselben Jahr 2012 von Gasprom einen Preisnachlass für Gas gegen die Einstellung des Gerichtsverfahrens beim Stockholmer Schiedsgericht durchgesetzt. Die tschechische RWE Transgas hat 2012 Recht bekommen, ihre Abnahmemengen ohne Strafzahlungen zu verringern – vor einem Schiedsgericht, jedoch nicht in Stockholm, sondern in Wien; damit wurde die zuvor benannte Take or Pay-Regelung umgangen. Deswegen kann auch die Ukraine mit einem für sich günstigen Prozessausgang rechnen. Doch nicht mit einem sofortigen Ergebnis: Rechtsstreitigkeiten vor dem Stockholmer Schiedsgericht werden mindestens ein Jahr lang verhandelt. Es besteht aber die Möglichkeit, dass der Gasmonopolist Zugeständnisse machen wird, bevor das Gerichtsverfahren zu seinem Abschluss gebracht wird, denn in der gegebenen Situation ist es nicht klar, wer von wem mehr abhängig ist. Im Jahr 2013 hat die Ukraine 26 Milliarden Kubikmeter russisches Erdgas bezogen und das bei einer eigenen Gasgewinnung von etwa 20 Milliarden Kubikmeter; dabei läuft der gesamte Import in die Ukraine über Pipelines. Andererseits kann Gasprom einen seiner größten Kunden verlieren, und in der nächsten Zukunft wird es nicht möglich sein, diese Volumina zu kompensieren.

P.S.: Der Artikel wurde erstmals in der Dnepropetrowsker Wochenzeitung „Lewyj Bereg“ veröffentlicht.

20. Juni 2014 // Andrej Wodjanoj

Quelle: Lewyj Bereg

Übersetzung: Swetlana Schilkina und Oleg Pogrebnyak

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