Internationale Partnervermittlungen, Datingplattformen und Singlebörsen, die sich darauf spezialisiert haben, ausländische Frauen, insbesondere Frauen aus der Ukraine und Russland an Männer aus westlichen Ländern zu vermitteln dürfen zur Bewerbung ihrer Angebote bald nicht mehr die kostenpflichtigen Google Adwords Dienstleistungen nutzen. Google versandte Ende August 2017 Mitteilungen an diejenigen Werbekunden, die von der neuen Regelung betroffen sind. Darin wird angekündigt, dass die entsprechende Werbekundenkategorie unter Beobachtung steht und eine 2-Monatsfrist gesetzt, um die Adwords Anzeigen wieder richtlinienkonform zu machen. Das dürfte den betroffenen Firmen nicht leicht fallen, denn dieses Verbot bezieht sich nicht auf die Anzeigen an sich, sondern auf den Geschäftsgegenstand.
Es handelt sich dabei keineswegs um eine kleine Branche. Websites wie RussianCupid (Cupid Media) oder Anastasiadate (Social Discovery Ventures) haben Millionen von Mitgliedern weltweit und sind auch in der Ukraine mit einem großen Filialnetz vertreten. Diese Firmen werden sich nun nach alternativen Werbeformen umsehen müssen, denn auch die Konkurrenz von Microsoft mit Bing erlaubt entsprechende Werbung nicht oder nicht mehr. Schaut man sich allerdings die Suchergebnisse zu den einschlägigen Suchbegriffen wie „ukrainische Frauen“ oder „russische Frauen“ an, dann scheint Google mit der Implementierung seiner neuen Richtlinien hinterherzuhinken, denn nach wie vor finden sich dort Werbung für Dienstleistungen, die Google eigentlich nicht mehr erlaubt.
Eventuell war sich Google auch über die Auswirkungen nicht ganz im Klaren, denn es sieht so aus, dass Google den betroffenen Firmen eine Art Übergangsfrist einräumt, denn das Verbot hat auch Auswirkungen auf Tausende von Arbeitsplätzen, denn ohne beträchtliche Umsatzverluste wird die betroffene Branche das Verbot der Suchmaschinenwerbung kaum wegstecken können. Aber auch kleinere deutsch-ukrainische Firmen wie die V.I.P. GmbH mit Büros in Deutschland (Nordhorn) und Kiew sind betroffen. „Wir schalten aktuell keine Suchmaschinenwerbung, haben dieses Marketinginstrument in der Vergangenheit aber immer wieder gerne genutzt“, erklärt der Geschäftsführer der V.I.P. GmbH auf Nachfrage.
Über die Gründe, die Google dazu bewogen haben könnte, das internationale Heiratsgeschäft aus dem Anzeigengeschäft zu verbannen kann man nur spekulieren. Bedenken, dass die zu vermittelnden Frauen aus der Ukraine und Russland von den wirtschaftlich besser gestellten männlichen Kunden ausgenutzt werden könnten, dürfte sicherlich eine Rolle gespielt haben.
Auch ist nicht ganz klar, wie genau Google das Verbot umsetzen wird. Laut den Google Adwords Richtlinien ist Werbung für Content verboten, wenn dieser Heirat mit Ausländern fördert. Damit erschwert Google aber die Partnersuche über die Landesgrenzen hinaus, denn im Falle der Ukraine wird kaum eine ukrainische Frau in der Lage sein, sich auf lokalen deutschen Singlebörsen anzumelden, denn um einem Google-Werbeban vorzubeugen, werden gerade nationale Singlebörsen peinlich genau darauf achten, keine ausländischen Frauen in der Profildatenbank zu haben.
Wenn man nun noch in Betracht zieht, dass Google im Suchmaschinenbereich quasi ein Monopol besitzt, ist der Gedanke nicht abwegig, dass sich die bisherigen Nutzer solcher Plattformen diskriminiert fühlen dürften. Damit würde eine eigentlich gut gemeinte Maßnahme (zum Schutz der Frauen) ins Gegenteil verkehrt.
Für die Ukraine dürfte der Rückzug auch großer Datingplattformen aus dem Land wirtschaftlich trotzdem eher vorteilhaft sein, wird so doch die ohnehin hohe Emigrationsrate möglicherweise etwas gedämpft, die aber ohnehin eher auf die vergleichsweise hohe Arbeitsemigration fußt. Man könnte in diesem Zusammenhang durchaus die Frage stellen, ob Google nun auch internationalen Jobbörsen die Werbung verbieten wird, da ausländische Arbeitskräfte von den wirtschaftlich stärkeren inländischen Arbeitgebern ebenso ausgenutzt werden könnten.
Da das Werbeverbot Teil der Adwords Richtlinien für „Adult Content“ ist, dürften die oft recht freizügigen Profilbilder, mit denen die Anbieter werben, auch eine Rolle gespielt haben. Denn nationale Singlebörsen stuft Google nicht als Inhalte für Erwachsene ein. Die normalen Google Suchergebnisse, außerhalb der als „Anzeige“ gekennzeichneten Angebote, sind übrigens nicht betroffen.
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