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Mitglieder der Zentralen Wahlkommission sehen keine fairen Bedingungen bei den Kommunalwahlen

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Die Stellvertreterin des Leiters der Zentralen Wahlkommission, Shanna Ussenko-Tschornaja, erklärte heute, dass die Beteiligung von Oppositionsparteien an den Kommunalwahlen aufgrund der Nutzung von administrativen Ressourcen durch die Regierung faktisch blockiert wurde.

Wie UNIAN berichtet, erklärte Ussenko-Tschornaja heute auf einem Treffen mit einer Delegation des Kongresses lokaler und regionaler Regierung des Europarates. An dem Treffen nahmen lediglich die Vertreter des Leiters der Wahlkommission Andrej Magera und Shanna Ussenko-Tschornaja und ebenfalls die Mitglieder der Kommission Walerij Scheludko und Igor Shidenko teil.

“Zum ersten Mal in den letzten Jahren sind in der Ukraine Wahlkommissionen nicht auf paritätischen Prinzipien, sondern unter vollständiger Dominierung einzelner politischer Kräfte entstanden. Eine solche Dominanz verzerrt nicht nur die allgemeinen Prinzipien der Durchführung von freien, fairen Wahlen, sondern entstellt auch in einzelnen Regionen die Praxis des Rechts auf Teilnahme an den Wahlen. Heute ist einer der mächtigen politischen Kräfte, von der Sache her, die Möglichkeit zur Teilnahme an den Wahlen genommen worden”.

“In die Tätigkeit der politischen Parteien mischen sich die Exekutivorgane eine, dabei wird auf administrativem Wege die Teilnahme einer konkreten politischen Kraft an den Wahlen blockiert”, sagte Ussenko-Tschornaja.

Die Stellvertreterin des Vorsitzenden der Wahlkommission teilte den Vertretern der europäischen Organisation mit, dass die größte Verzerrung und Gefahr des neuen Gesetzes zu den Kommunalwahlen, welches vor den Wahlen verabschiedet wurde, die Verkürzung der Fristen des Wahlprozesses ist. Ihrer Meinung nach zerstört das praktisch das Recht der politischen Parteien auf Anfechtung der Ergebnisse und der Handlungen der Wahlkommissionen. “Obgleich dieses Recht im Gesetz nominell vorhanden ist, führt die Praxis und die Geschwindigkeit des Wahlprozesses dieses Recht gen Null. Außerdem sind Normen enthalten, welche die Prozedur von Beschwerden sehr hart regeln und faktisch sind diese Beschwerden bis auf wenige Ausnahmen dazu verdammt, dass die Kommissionen diese aufgrund von Formfehlern nicht prüfen. Das Gesetz ist derart ausgestaltet, dass der Kreis der Nutzung von administrativen Ressourcen maximal erweitert wird”, meint er.

Magera fügte seinerseits hinzu, dass die Zentrale Wahlkommission im Rahmen des Wahlkampfes für die Kommunalwahlen Beschwerden prüfen kann. “Doch diese Vollmachten sind sehr eingeschränkt. Faktisch beschränken sie sich darauf, dass die Zentrale Wahlkommission Beschwerden bezüglich der Untätigkeit der Wahlkommissionen bei der Feststellung der Wahlergebnisse prüft. Wir sind gezwungen die Beschwerden ohne Prüfung zu lassen. Beschwerden, auf die tatsächlich reagiert werden muss”, betonte der Stellvertreter des Leiters der Zentralen Wahlkommission.

Mageras Meinung nach ist die Wahlgesetzgebung der Ukraine unvollkommen. “Das Gesetz und die Gesetzesbasis in der Ukraine verschlechtern sich mit jedem Jahr und bewegen sich nicht vorwärts. Die Gesetzesmechanismen sind derart gestaltet, dass eine Partei in eine ungleiche Situation zu den anderen gestellt wird. Zum Beispiel wird die Zusammensetzung der Wahlgebietskommissionen gemäß Artikel 22 des Kommunalwahlgesetzes nicht in gleicher Zahl von unterschiedlichen politischen Parteien gebildet. Beispielsweise hat die Kommunistische Partei der Ukraine drei garantierte Vertreter bei den Gebietswahlkommissionen. Derweil haben die Ukrainische Republikanische Partei “Sobor” oder die Christdemokratische Union keinen einzigen Vertreter”, erläuterte er.

Quelle: UNIAN

“Sobor” und CDU gehören formal zur Fraktion “Unsere Ukraine – Nationale Selbstverteidigung”, die aus neun Parteien bestand. Da diese “Fraktion” ein Sechstel der bis zu 18 Mitglieder der Wahlkommissionen stellt, haben die Einzelparteien natürlich keine garantierten Sitze. Das Problem liegt in der “Unvollkommenheit” des Wahlgesetzes. Das Kommunalwahlgesetz richtet sich nach Parteien aus. Blöcke sind verboten. Die Werchowna Rada, deren Zusammensetzung die Wahlkommissionen bestimmt, ist aber unter Zulassung von Wahlblöcken gewählt worden, die bei “Unsere Ukraine” aus neun Parteien, beim Block Julia Timoschenko aus drei Parteien und beim Block Litwin aus zwei Parteien bestanden.

Übersetzer:   Andreas Stein — Wörter: 595

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