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Die Polizei erklärte, warum eine Frau, die sich selbst verteidigte, des Mordes beschuldigt wurde

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Das ist eine maschinelle Übersetzung eines Artikels aus der Onlinezeitung Korrespondent.net. Die Übersetzung wurde weder überprüft, noch redaktionell bearbeitet und die Schreibung von Namen und geographischen Bezeichnungen entspricht nicht den sonst bei Ukraine-Nachrichten verwendeten Konventionen.

Bildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.netBildschirmfoto des Originalartikels auf Korrespondent.net

Die Polizei in der Region Mykolajiw hat nach der großen Empörung in den sozialen Medien weitere Informationen über einen Vorfall in einer Diskothek am 2. Januar veröffentlicht, bei dem eine Frau des vorsätzlichen Mordes beschuldigt wird. Die Information erschien in einem Polizeipost auf Facebook.

Der Angeklagte, der von einem männlichen Bekannten niedergestochen wurde, stach auf ihn ein, als der Clubangestellte ihn an die Wand drückte, betonten die Gesetzeshüter.

Es wird berichtet, dass sich die beiden in einem örtlichen Kulturhaus erholten und gemeinsam alkoholische Getränke tranken. Der Konflikt zwischen ihnen begann drinnen und setzte sich dann draußen fort. Ein Mitarbeiter des Clubs, der ebenfalls in den Innenhof gegangen war, wurde Zeuge dieses Vorfalls.

„Aus Zeugenaussagen geht hervor, dass die Frau dem Mann auf der Straße ein Messer abnahm und der Clubangestellte, um den Streit zu beenden, den Mann gegen die Wand drückte. Zu diesem Zeitpunkt stach sie dem Bekannten in den Bauch, obwohl keine Gefahr für die Frau bestand“, heißt es im Polizeibericht.

Der Verdächtige weigert sich unter Berufung auf Artikel 63 der ukrainischen Verfassung, Erklärungen zu den Umständen des Vorfalls abzugeben, heißt es in dem Bericht.

„Sie macht auch keine Angaben zu einer möglichen versuchten Vergewaltigung oder Körperverletzung. Sie erlitt keine körperlichen Verletzungen“, betonte die Polizei.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ermittler auf der Grundlage der ersten Ermittlungsmaßnahmen das Geschehen als vorsätzlichen Mord eingestuft haben und dass die Frau in Absprache mit dem Verfahrensbetreuer über diesen Verdacht informiert wurde.

„Die Untersuchung ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Sollten neue Umstände festgestellt werden, ist eine zusätzliche rechtliche Einstufung oder eine Neueinstufung des Ereignisses möglich“, heißt es in der Erklärung.

Die Polizei fügte hinzu, dass die Ermittler beim Gericht eine vorbeugende Maßnahme ohne Freiheitsentzug für den Verdächtigen beantragen werden.

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Eine gerichtsmedizinische Untersuchung ist im Gange und mögliche Zeugen wurden befragt, so die Polizei.

https://www.facebook.com/plugins/post.php?href=https://www.facebook.com/UA.National.Police.Nikolaev/posts/3112028045696806

Übersetzer:   DeepL — Wörter: 356

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