Das Verfassungsgericht hat sich gestern mehrheitlich für die Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Bildung der neuen Regierung ausgesprochen.
Die Richter erkannten damit die Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments, nach der einzelne Abgeordnete, unabhängig von ihrer Fraktion, einer Koalition beitreten können, als rechtmäßig und ausreichend an. Damit kam das Kollegium der Forderung der 68 Abgeordneten der Partei der Regionen vollständig nach.
In der Verfassung der Ukraine ist eine Koalitionsbildung nur auf Fraktionsbasis vorgesehen. Morgen soll die Entscheidung des Verfassungsgerichts veröffentlicht werden.
Quelle: Glavcom
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