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Radaabgeordnete reichen Gesetzentwurf zum Verbot der "Propaganda von Homosexualität" ein

In der Werchowna Rada wurde ein Gesetzentwurf zum Verbot der Propaganda von Homosexualität registriert. Für die Anfertigung und Verbreitung von Produkten, die homosexuelle Beziehungen propagieren, schlagen die Autoren vor eine strafrechtliche Verantwortung einzuführen. Vertreter der Gay-Gemeinschaft halten gleichgeschlechtliche Beiziehungen für einen nicht wegzudenkenden Teil der Gesellschaft und einige Parlamentsabgeordnete sind überzeugt davon, dass es nicht möglich sein wird dieses Gesetz zu kontrollieren.

Den Gesetzentwurf „Über die Eintragung von Änderungen in einige gesetzgebende Akte zur Sicherung des Rechts von Kindern auf einen ungefährlichen Informationsraum“ haben sechs Parlamentsabgeordnete unterschiedlicher Fraktionen registriert. Dessen Ziel ist das Verbot der Einführung, der Anfertigung und der Verbreitung von Produkten, die Homosexualität propagieren. Insbesondere schlagen die Autoren eine strafrechtliche Verantwortung für derartige Handlungen in Form einer Strafe bis zum Dreihundertfachen der Pfändungsuntergrenze (5.100 Hrywnja ca. 445 Euro, genauer: der nicht der Steuer unterliegenden Einkünfte der Bürger) oder einen Freiheitsentzug von drei bis fünf Jahren vor. Dafür ist vorgesehen den Artikel 300 des Strafgesetzbuches mit dem Begriff „Homosexualität“ zu vervollständigen.

Die Notwendigkeit für den Beschluss dieses Dokuments erklärend, verkündete einer der Autoren, der Parlamentsabgeordnete Jewgenij Zarkow (Kommunistische Partei), dass, seiner Meinung nach, die Situation mit der Homosexualität in der Gesellschaft an „einen kritischen Punkt“ gelangt ist. „Lesen Sie die Hochglanzmagazine, dort gibt es die typische Propaganda für Homosexualität: Artikel über gleichgeschlechtliche Liebe, Interviews mit Elton John oder Boris Moisejew. Wir haben mehr als 80.000 Unterschriften von Bürgern gesammelt, die für ein solches Verbot sind und sind überzeugt, dass die Rada uns unterstützt“, erläuterte Zarkow. Er führte aus, dass er Homosexualität als sexuelle Erscheinung negiert. Diese sei eine soziale Erscheinung: „In der Sowjetunion war für so etwas gerechterweise eine Gefängnisstrafe vorgesehen! Wir streben in die Europäische Union und dort werden aktiv gleichgeschlechtliche Ehen propagiert. In Berlin beispielsweise werden auf Initiative der Bildungsstadtverwaltung den Schülern solche Erscheinungen erläutert und man zeigt Anleitungen. Das ist Sodom und Gomorrha!“

Derweil sind, der Meinung von Vertretern sexueller Minderheiten nach, gleichgeschlechtliche Beziehungen ein nicht wegdenkbarer Teil der Gesellschaft. „Zu den Schwulen, Lesben und Bisexuellen werden bis zu 1,2 Mio. Menschen gezählt. Sie haben verfassungsmäßige Rechte. Und unsere eurointegrativen Bestrebungen verpflichten zu den allgemeineuropäischen Ansätzen, die eine vollständige zivile Gleichheit der Vertreter der LGBT-Gesellschaft vorsehen“, erklärte dem „Kommersant-Ukraine“ der Vorsitzende der allukrainischen LGBT-Vereinigung „Gay-Forum Ukrainy“, Swjatoslaw Scheremet.

Der Vorschlag die Propaganda der Homosexualität zu verbieten fand bereits Gegner unter den Parlamentsabgeordneten. Der Meinung von Nikolaj Katerintschuk („Unsere Ukraine – Nationale Selbstverteidigung“) nach sind die sexuellen Vorlieben nicht mit rechtlichen Normen zu regulieren. „Das sind so genannte tote gesetzliche Normen. Sogar wenn ein solches Gesetz verabschiedet wird, ist es juristisch unmöglich dieses umzusetzen; wer und wie wird dessen Befolgung kontrollieren?“, erläuterte Katerintschuk, dabei hervorhebend, dass er sich weigerte seine Unterschrift unter den Gesetzentwurf zu setzen.

Julia Rjabtschun

Quelle: Kommersant-Ukraine

Der Gesetzentwurf lässt sich hier einsehen: Проект Закону про внесення змін до деяких законодавчих актів (щодо захисту прав дітей на безпечний інформаційний простір)

Übersetzer:   Andreas Stein — Wörter: 485

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Kommentare

#7 von Anonymous
Und Verbot der Regenbogenfahne!!!
Ich fürchte, Sie meinen das ernst.......oder ?
In keinem Fall, ich erwarte das Maximum an Freiheit für alle Bürger, sofern sie damit keinen anderen Lebewesen Schaden zufügen und mit allen Freiheiten verantwortungsvoll umgehen.

#6 von Anonymous
Krank sowas, was geht den Staat die sexuelle Orientierung seiner Bürger an....Mittelalter....
Mit Mittelalter wäre ich mal nicht so schnell:
Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches (§ 175 StGB-Deutschland) existierte vom 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches) bis zum 11. Juni 1994. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Bis 1969 bestrafte er auch die „widernatürliche Unzucht mit Tieren“ (ab 1935 nach § 175b ausgelagert). Insgesamt wurden etwa 140.000 Männer nach den verschiedenen Fassungen des § 175 verurteilt. 1935 verschärften die Nationalsozialisten den Paragraphen 175, unter anderem durch Anhebung der Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis. Darüber hinaus wurde der Tatbestand von beischlafähnlichen auf sämtliche „unzüchtigen“ Handlungen ausgeweitet. Der neu eingefügte § 175a bestimmte für „erschwerte Fälle“ zwischen einem Jahr und zehn Jahren Zuchthaus.

Die DDR kehrte 1950 zur alten Fassung § 175 zurück, beharrte aber gleichzeitig auf einer weiteren Anwendung des § 175a. Ab Ende der 1950er Jahre wurde Homosexualität unter Erwachsenen nicht mehr geahndet. 1968 erhielt die DDR ein eigenes Strafgesetzbuch, das in § 151 homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen sowohl für Frauen als auch für Männer unter Strafe stellte. 1988 wurde dieser Paragraph ersatzlos gestrichen. Die Bundesrepublik Deutschland hielt zwei Jahrzehnte lang an den Fassungen der §§ 175 und 175a aus der Zeit des Nationalsozialismus fest. 1969 kam es zu einer ersten, 1973 zu einer zweiten Reform. Seitdem waren nur noch homosexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren strafbar, wogegen das Schutzalter bei lesbischen und heterosexuellen Beziehungen bei 14 Jahren lag. Nach einer gescheiterten Gesetzesinitiative der Grünen in den 1980er Jahren wurde erst 1994 im Zuge der Rechtsangleichung mit den Gebieten auf der früheren DDR der § 175 aufgehoben.
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So lange ist das also in den "zivilisierten Ländern" nicht her ... Mal sehen, ob der Entwurf nicht wieder in der Schublade verschwindet.
Leider haben Sie ganz und gar recht.........man vergisst sowas so schnell....man denkt bei uns wär das schon "ewig" so....na ja - Schublade wär nicht schlecht....

#5 von Handrij
Krank sowas, was geht den Staat die sexuelle Orientierung seiner Bürger an....Mittelalter....
Mit Mittelalter wäre ich mal nicht so schnell:
Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches (§ 175 StGB-Deutschland) existierte vom 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches) bis zum 11. Juni 1994. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Bis 1969 bestrafte er auch die „widernatürliche Unzucht mit Tieren“ (ab 1935 nach § 175b ausgelagert). Insgesamt wurden etwa 140.000 Männer nach den verschiedenen Fassungen des § 175 verurteilt. 1935 verschärften die Nationalsozialisten den Paragraphen 175, unter anderem durch Anhebung der Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis. Darüber hinaus wurde der Tatbestand von beischlafähnlichen auf sämtliche „unzüchtigen“ Handlungen ausgeweitet. Der neu eingefügte § 175a bestimmte für „erschwerte Fälle“ zwischen einem Jahr und zehn Jahren Zuchthaus.

Die DDR kehrte 1950 zur alten Fassung § 175 zurück, beharrte aber gleichzeitig auf einer weiteren Anwendung des § 175a. Ab Ende der 1950er Jahre wurde Homosexualität unter Erwachsenen nicht mehr geahndet. 1968 erhielt die DDR ein eigenes Strafgesetzbuch, das in § 151 homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen sowohl für Frauen als auch für Männer unter Strafe stellte. 1988 wurde dieser Paragraph ersatzlos gestrichen. Die Bundesrepublik Deutschland hielt zwei Jahrzehnte lang an den Fassungen der §§ 175 und 175a aus der Zeit des Nationalsozialismus fest. 1969 kam es zu einer ersten, 1973 zu einer zweiten Reform. Seitdem waren nur noch homosexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren strafbar, wogegen das Schutzalter bei lesbischen und heterosexuellen Beziehungen bei 14 Jahren lag. Nach einer gescheiterten Gesetzesinitiative der Grünen in den 1980er Jahren wurde erst 1994 im Zuge der Rechtsangleichung mit den Gebieten auf der früheren DDR der § 175 aufgehoben.
Nur eingeloggte Mitglieder sehen alle Links ...

So lange ist das also in den "zivilisierten Ländern" nicht her ... Mal sehen, ob der Entwurf nicht wieder in der Schublade verschwindet.

#4 von Anonymous
Und Verbot der Regenbogenfahne!!!
Ich fürchte, Sie meinen das ernst.......oder ?

#3 von Anonymous
Und Verbot der Regenbogenfahne!!!

#2 von Sonnenblume
Krank sowas, was geht den Staat die sexuelle Orientierung seiner Bürger an....Mittelalter....
Genau - Mittelalter!!!

#1 von Anonymous
Ukraine-Nachrichten: Politik

In der Werchowna Rada wurde ein Gesetzentwurf zum Verbot der Propaganda von Homosexualität registriert. Für die Anfertigung und Verbreitung von Produkten, die homosexuelle Beziehungen propagieren, schlagen die Autoren vor eine strafrechtliche Verantwortung einzuführen. Vertreter der Gay-Gemeinschaft halten gleichgeschlechtliche Beiziehungen für einen nicht wegzudenkenden Teil der Gesellschaft und einige Parlamentsabgeordnete sind überzeugt davon, dass es nicht möglich sein wird dieses Gesetz zu kontrollieren.
Herkunft: Ukraine-Nachrichten: Politik: Radaabgeordnete reichen Gesetzentwurf zum Verbot der "Propaganda von Homosexualität" ein
Krank sowas, was geht den Staat die sexuelle Orientierung seiner Bürger an....Mittelalter....

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